Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution

IV. Der bayerische Erbfolgekrieg 1778—1779. 399 Die zur Unterstützung des österreichischen Antrages vom Fürsten Kaunitz aufgestellten Grundsätze der Billigkeit und Schicklichkeit fanden von preussischer Seite keine Berücksichtigung. Die Ausführung des österreichischen Staatskanzlers: „Ein Hof setze sich nur immer an die Stelle des anderen, Jeder verlange von dem Anderen immer nur das, was er im gleichen Falle für sich verlangen werde. Wenn Preussen der durch die Umstände gebotenen Vergrösserung Österreichs jetzt nicht widerspreche, so werde Österreich auch einst gern zugehen, dass Preussen in Franken oder durch passenden Austausch seiner dortigen Stammlande sich vergrössere; geschähe ersteres aber nicht, so werde es solche Vergrösserung nimmer zugehen; beide Mächte handelten weiser, wenn sie ihre Vortheile gegenseitig beförderten, als wenn eine der anderen entgegenarbeitete und beide sich schwächten,“ ging an den preussischen Bevollmächtigten spurlos vorüber. Am 20. Mai 1778 übergab Herr v. Herzberg einen Gegenent­wurf („Plan eines allgemeinen Arrangements über die Erbfolge in Bayern“) folgenden Inhalts: Es sollte ein neuer Vergleich zwischen dem Wiener Hofe und dem Kurfürsten Carl Theodor, jedoch mit Zuziehung des Herzogs von Zweibrücken und des Kurfürsten von Sachsen, unter Mitwirkung des Königs von Preussen geschlossen werden. Damit ein solches Übereinkommen stattfände, würde Preussen den Kurfürsten von der Pfalz zu bewegen suchen, der Kaiserin- Königin zwei bayerische Districte an der Donau und an dem Inn, der eine an Böhmen, der andere an das Erzherzogthum Österreich grenzend abzutreten. Dagegen sollte die Kaiserin alles übrige in Besitz genom­mene Land zurückstellen und für die ihr zugefallenen Gebietstheile an der Donau und an dem Inn das kurpfälzische Haus durch Abtre­tung der österreichischen Besitzungen in Schwaben oder aber durch jene der Herzogthümer Limburg und Geldern entschädigen. Hiedurch würde Kurpfalz in den Stand gesetzt werden, Sachsen wegen seiner Allodial-Forderung durch anderweitigen Austausch oder Abtretungen zu befriedigen. Um dieses Übereinkommen zu erleichtern, sollte der Kaiser schliesslich dem Kurfürsten von der Pfalz die in Bayern erle­digten Reichslehen verleihen, die Kaiserin-Königin sich aber der Lehens­rechte begeben, welche sie als Königin von Böhmen auf einige Parcellen von der Oberpfalz, Sachsen und Bayreuth besitze, sich auch ihrem Anerbieten gemäss der künftigen Vereinigung der fränkischen Mark- grafthümer in die Primogenitur des Kurfürsten von Brandenburg, so wie dem Austausch, der mit den Nachbarstaaten vereinbart werden könnte, nicht widersetzen. Österreich konnte diese Propositionen nicht annehmen, wenn es nicht Alles, was es bisher in der bayerischen Erbfolge unternommen, für unrechtmässig erklären und mit eigener Hand von Grund aus 28*

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