Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution

360 Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr etc. auf die preussische Note lauten würde. Fürst Kaunitz äusserte über letztere: „Die Denkschrift sei offenbar von zwei verschiedenen Händen verfasst; die eine entwarf den ergänzenden, die andere aber denjenigen Theil, welcher die Gegenstände der Erörterung in sich begreife. Sie sind eben nicht aus Einem Stücke und ohne Geschicklichkeit anein­ander gereiht. Der Entschluss des kaiserlichen Hofes in Bezug auf den König von Preussen ist: ihn nicht anzugreifen, keinen Krieg mit ihm herbeizuführen, wenn Österreich es mit Ehren vermeiden kann. Zieht er aber das Schwert, so ist das Land gleichmässig entschlossen, den Krieg, bis auf das Ausserste zu führen.“ In diesem Geiste war auch die Antwort des Fürsten Kaunitz vom 16. Februar gehalten. Sie beschränkte sich darauf, den Beweis zu führen, dass der Vergleich zwischen Österreich und dem Kurfürsten von Bayern, Karl Theodor, gesetzmässig, das Recht, wegen gegenseitiger Forderungen das Übereinkommen zu treffen, unanfechtbar sei, ohne dass ein Dritter, dem diese Angelegenheit ganz fremd wäre, sich ein­zumischen das Recht hätte. Die Besitzergreifung Bayerns habe nicht vor, sondern erst nach geschlossenem Vergleiche stattgefunden und der Kaiser habe die Reichslehen nicht durch Truppen seines Hauses, son­dern durch kaiserliche und Kreistruppen besetzen lassen etc. In Wien schmeichelte man sich mit der Hoffnung, der Kurfürst von Sachsen werde sich aus Besorgniss, sein Land zum Kriegsschau­plätze zu machen, an Preussen nicht anschliessen. Kaiser Josef schlug daher vor, Sachsen durch folgende Anträge an die österreichische Seite zu ziehen : Österreich würde die sächsischen Truppen, die nur im eigenen Lande zur Verwendung gelangen sollten, in Sold nehmen, eine Feld­zeugmeisterstelle an den Herzog von Kurland oder an den Bruder des Kurfürsten, Anton, verleihen, die vom letzten Kurfürsten herrüh­renden Forderungen Sachsens begleichen etc. Ungeachtet dessen hatten sich, auf Anstiften des Berliner Hofes, die Kur- und fürstlichen Häuser von Sachsen, Zweibrücken und Mecklenburg an den Kaiser und die Kaiserin-Königin, den König von Frankreich, den Reichstag zu Regensburg und den König von Preussen mit Protesten gewendet und letzteren sowohl als die Reichsversammlung um Vermittlung und Erlangung ihrer österreichischerseits beeinträchtigten Rechte gebeten. Maria Theresia antwortete auf die an ihre Person gerichteten Proteste: Sie habe sich mit dem Chef des pfälzischen Hauses auf eine für seine Erben und Nachfolger' verbindliche Art verglichen, könne sich daher mit dem Herzoge von Zweibrücken in keine Erörterungen einlassen, der Herzog möge sich an den Kurfürsten von Bayern wenden, um die Gründe zu erfahren, die ihn bestimmt hätten, die österreichischen Ansprüche anzuerkennen. Der Kurfürst von Sachsen aber wurde auf den Rechtsweg — die Reichsgerichte — gewiesen. Kaiser Josef schloss sich im Allgemeinen diesen Ausführungen der Kaiserin-Mutter

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