Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution

an und erklärte wegen der von ihm als Reichsoberliaupt in Besitz genommenen, durch Maximilian Josefs Tod eröffneten Reichslehen, dass jedem Anspruchsberechtigten der gesetzliche Weg Vorbehalten sei, der Herzog möge daher denselben betreten und seine Forderungen geltend machen. Der König von Frankreich Ludwig XVI. billigte in seinem Antwortschreiben das bisherige Benehmen des Herzogs von Zwei­brücken bezüglich Anrufung der preussischen Unterstützung und ver­sicherte ihn seiner freundschaftlichen Theilnahme, ohne indessen seine eigene Ansicht über die österreichischen Forderungen zu erkennen zu geben. Die vom Herzoge erbetene Garantie der Hausverträge könnte Frankreich, vor Beilegung der gegenwärtigen Streitfrage, nicht über­nehmen. Dem Kurfürsten von Sachsen wurde bedeutet, mit dem Kur­fürsten von Bayern wegen seiner Ansprüche sich auseinanderzusetzen, da sie ihrer Beschaffenheit nach keinen Gegenstand der Unterhandlung von Macht zu Macht bilden, sondern vor die gewöhnlichen Gerichts­höfe gehören. Gleichzeitig mit den, auf Anstiften Preussens, in Paris; über­gebenen Protesten der unter das Patronat Friedrich II. geflüchteten deutschen Fürsten, warb der König auch um die Neutralität und Allianz Frankreichs. Der preussische Gesandte Graf Goltz erkläi'te in mehreren Untex-redungen mit den französischen Ministern, dass der König entschlossen sei, nach Erschöpfung des gütlichen Weges der Untex-- handlung, Osten-eich den Krieg zu erklären. Er suche daher förmlich die Intervention des Versailler Hofes als Garanten des Westphälischen Friedens an und schlage die Vereinigung der fi’anzösischen mit den preussischen Tx’uppen zu gemeinsamer Mitwirkung vor. Frankreich könnte sich entweder der östen-eichischen Niederlande oder Brügge’s ixx Flandern, Breisach’s xxnd Freiburg’s im deutschen Reich bemäch­tigen. Das Vex’sailler Cabinet lehnte diese Propositionen ab, sprach sich aber dahin aus, den feindlichen Massnahxnen des Königs von Prexxssen gegen den Wiener Hof keine Hindernisse in den Weg zu legen. Frankreich gebiete die Pflicht nicht, die Restitution aller durch Öster­reich in Besitz genommenen bayex’ischen Lande zxx verlangen, da sämmtliche occupirte Gebietsteile durch den Westphälischen Frieden nicht gax'antirt seien. Diese Soi’ge überlasse der König von Frankreich jenem von Prexxssen und dem Kurfürsten von der Pfalz. Österreich würde von Paris axxs aufgefox’dex’t werden, den Westphälischen Frieden bxxchstäblich in Ausführung zu bi’ingen, indem es den Kurfürsten von der Pfalz im Besitze der Obex-pfalz belasse, wie diese sein Haus vor den Unruhen in Böhmen besessen habe. Sollte die Kaiserin sich weigern, darauf einzugehen, so würde der König die Erklärung ab-

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