Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution

IV. Der bayerische Erbfolgekrieg 1778- 1779. 355 bis Dietfurt, das Pfaffenliausische bei Landshut, das Sulzbachische, die ganze Grafschaft Mindelheim, die böhmischen Lehen in der Oberpfalz, die gesammte Grafschaft Falkenstein und die Ortenau. Hiedurch würde der Kurfürst eine Verbindung zwischen Niederbayern und der Oberpfalz erhalten. 2. Ganz Ober- und Niederbayern fällt Österreich zu. Bei diesem Erwerbe sollte dem Kurfürsten ausser den zuvor er­wähnten Gebietstheilen noch zugestanden werden: ganz Vorderösterreich d. h. das Breisgauische und Freiburgische, Nellenburg, die Grafschaft Burgau, die vier Waldstädte, Luxemburg sammt Festung, der österrei­chische Theil von Limburg, Leuchtenberg als Reichslehen, sodann das Anrecht auf Württemberg. Auch hätte Österreich bei einem solchen Ausgange zwei Drittheile der Ansprüche der Allodial-Prätendenten und sämmtliche Landschaftsschulden zu übernehmen; endlich sollte dem Kurfürsten die königliche Würde zu Theil werden. Die Besitzergreifung von ganz Bayern, welche durch den neuen Kurfürsten Karl Theodor, trotz der im Zuge befindlichen Unterhand­lungen, sofort bewirkt worden war, hatte daher in Wien eine grosse Überra­schung hervorgerufen. Unmittelbar nach dem Tode Maximilian Josefs, am 30. December 1777, wurde nämlich in einer, zum Theile aus der österreichischen Occupation Bayerns feindlich gesinnten Mitgliedern zusammengesetzten Conferenz das Testament des Verstorbenen er­öffnet und mittelst einer Proclamation die Übernahme der Regierung durch Kurpfalz in ganz Bayern kundgemacht. Gleichzeitig erhielten alle Höfe von der Besitzergreifung des gesammten bayerischen Landes durch Karl Theodor die Notification. Der neue Landesherr traf schon am 2. Januar in der Hauptstadt München ein. Da er aber bald darauf der Convention mit Österreich die Ratification ertheilte, so verschwand jede Veranlassung zu Missverständnissen und die Lösung der Erb­schaftsfrage nahm von diesem Augenblicke an eine so günstige Wen­dung, dass der Wiener Hof sogar den Austausch des Gesammtbesitzes gegen ein angemessenes Äquivalent in Erwägung zog. Das Einver- ständniss Karl Theodors mit diesem Projecte schien den Erfolg zu verbürgen. Es kam überhaupt jetzt nur noch darauf an, wie sich der Herzog von Zweibrücken, der als nächstberechtigter Agnat des Pfäl­zischen Hauses zur Nachfolge in Bayern berufen war, da Karl Theodor keine legitimen Kinder hatte, zu dem Übereinkommen stellen werde. In der Convention war wohl ausdrücklich stipulirt, dass der Kurfürst für sich, seine Erben und die Nachfolger in der Kur die Ansprüche Österreichs anerkenne, dennoch wollte man auch die positive Zustim­mung des Herzogs von Zweibrücken haben, bevor man zur Ausfüh­rung des Vorschlages schritt. Am 3. December 1777 hatte der österrei­chische Resident in Mannheim, Graf Lehrbach, gemeldet, dass sich der Herzog ganz dem Kurfürsten anschliesse, am 2ö. Januar 1778 berich­tete er aber, dass er ihm die Regelung der Erbschaftsangelegenheit

Next

/
Oldalképek
Tartalom