Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)
Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution
354 Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr etc. ergreifung dieser Länder ohne Ausnahme geschehen lassen. Die Herrschaft Mindelsheim soll wegen der Anwartschaft und anderer rechtlichen Ansprüche von der Kaiserin-Königin in Besitz genommen werden. Der Kurfürst wird dem rechtsbeständigen Rückfall der böhmischen Lehen in der Oberpfalz unter keinem Vorwände entgegentreten. Dafür erkennt die Kaiserin Maria Theresia für sich, ihre Erben und Nachkommen das Erb- und Lehen folgerecht des Kurfürsten und des ge- sammten Pfälzisch-Rudolpliinischen Hauses in Ober- und Niederbayern an. Beide vertragschliessenden Theile behalten sich vor, über den Austausch der dem Erzhause Österreich stipulirtermassen unbestritten zufallenden Districte oder des ganzen .Complexes oder aber einiger Theile, nach allmäligem Abzüge des richtiggestellten österreichischen Besitzantheiles, einen neuen Vergleich zu schliessen. Dieser Vertrag sollte vor der Ratification geheim gehalten, letztere aber sofort bewirkt werden. Österreich zog inzwischen die zur Occupation der ihm vertragsmässig zufallenden Besitzantheile Bayerns bestimmten Truppen an den Grenzen Oberösterreichs und Böhmens zusammen und hielt sie marschbereit. Kaiser Josef II. hatte schon am 24. Juli 1777, gelegentlich einer Reise durch die österreichischen Besitzungen in Schwaben, sich dahin ausgesprochen, dass der Austausch der von der Monarchie losgelösten Theile: Breisgau, Nellenburg, der Waldstädte, Rothenburg, Ortenau und Burgau gegen andere beträchtlichere Gebietstheile sehr vorteilhaft wäre. Vorarlberg, d. i. Bregenz und Constanz, die in keiner solchen Lage sich befänden, könnten aber für immer mit der Monarchie vereinigt bleiben. Für den Theil Bayerns bis an den Inn allein könnte man aber, ohne Schaden zu erleiden, die vorerwähnten Lande nicht eintauschen, man müsste ganz Ober- und Niederbayern bis zum Lech und die Oberpfalz bekommen, denn sonst würde der Handel schlecht sein. Auf Grund dieser Anschauungen setzte er sodann in einer Denkschrift vom 7. Januar 1778 seine Ansicht über den weiter einzuschlagenden Weg, wie folgt, auseinander. Man müsse rasch vorwärts gehen und den günstigen Moment benützen; die neue Erwerbung sei von grosser Bedeutung; zweckmässige Abrundung und die durch den Austausch zu bewerkstelligende vorteilhafte Verbindung der österreichischen Länder untereinander seien für die Monarchie von unvergleichlichem militärischen Werte. Entweder sollte 1. die Grenze bei Kufstein in Tyrol beginnen, dem Laufe des Innflusses bis nach Wasserburg folgen, von da über Landshut, Langquaid, Regensburg, Donaustauf, Nittenaiq Neunburg, Rötz bis nach Waldmünchen sich erstrecken, endlich der Hauptstrasse nach Pilsen entlang gegen Tauss in Böhmen geführt werden. Für die Abtretung dieses Gebietes sollten dem Kurfürsten alle über die bezeichnete Grenze hinaus in Besitz zu nehmenden Länder zurückgegeben werden, nämlich: das ganze Territorium von Regensburg