Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)
Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution
350 Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr etc. Seit seinem Regierungsantritte arbeitete der König ununterbrochen an der Schwächung der Übermacht des Hauses Habsburg und überwachte eifersüchtig jeden Machtzuwachs desselben. Es war also leicht begreiflich, dass ihm die vom Kaiser Josef zur Festigung der Monarchie und Verstärkung ihrer Macht in Angriff genommenen politischen, militärischen und administrativen Reformen für die Zukunft Besorgnisse einflössten. Die Erwerbung der Bukowina hatte Friedrich II. mit neuem Misstrauen erfüllt. Trotz der Annäherung der beiden Höfe, in Folge der Zusammenkünfte ihrer Regenten zu Neisse und Neustadt, dann bei der Theilung Polens etc., erwachte, dieses Machtzuwachses des befreundeten Nachbarstaates wegen, in dem hochbetagten Könige die alte Leidenschaft der Rivalität wieder. Er erblickte in diesem Acte nur das Vorspiel zu einer gegen die machtlose Türkei gerichteten Action und fasste dementsprechend den Entschluss, auf alle weiteren Schritte der österreichischen Politik ein aufmerksames Auge zu haben. In dieser Beziehung gingen dessen Befürchtungen so weit, dass er in einem Fieberparoxysmus wähnte, die österreichische Armee habe sich bereits zum Angriffe in Bewegung gesetzt'). Während die Spannung beider Höfe seit der Annexion der Bukowina 1775 allmählich zunahm, trübte die bayerische Erbfolgefrage die gegenseitigen Beziehungen derart, dass es schliesslich zum Bruche kam. In Anbetracht der kinderlosen Ehe des regierenden Kurfürsten von Bayern Maximilian III. Joseph hatte der Wiener Hof bei Zeiten eine Annäherung an den nächsten Agnaten Karl Theodor, Kurfürsten von der Pfalz und Herzog von Zweibrücken, gesucht, um seine Erbansprüche auf einige Theile Bayerns nach dem Absterben der Wilhelminischen Linie anerkennen zu lassen. Die Veranlassung hiezu boten die bisherigen Vorgänge, namentlich das Auftreten Preussens gegen Österreich und Polen. Das Verfahren des Nachbarstaates vor Augen erkannte das Wiener Cabinet die Richtigkeit des Grundsatzes an, dass eine Machtvergrösserung nur dann erreichbar sei, wenn rechtzeitig die entsprechenden Massnahmen ergriffen werden, und nahm sich denselben zur Richtschnur. Hatte ja Preussen auf diese Weise sich in seiner Machtstellung so sehr emporgeschwungen. Kaiser Josef gab offen die Erklärung ab, er würde dem Beispiele des Königs Mittel und Wege zum Kampfe gegen ihn entnehmen. Die Eventualität des kinderlosen Ablebens des Kurfürsten von Bayern hatte den Fürsten Kaunitz fast anderthalb Jahrzehnte vor dem wirklichen Eintritte dieses Ereignisses beschäftigt, da er nicht überrascht werden wollte. In einer Denkschrift vom December 1764 ') ßadda: „Der bayerische Erbfolgekrieg“.