Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1881)

Friedrich Spigl, Hauptmann im k. k. Kriegs-Archive: Repressalien-Gefechte an der croatisch-türkischen Grenze in der Zeit von 1809 bis 1845

2 Repressalien-Gefeclite au der croatiscli-türkischen Grenze Grenzströme im Centrum und die Alpengelände in beiden Flanken der gewonnenen neuen Grenzfront grösstentheils verlässliche Bollwerke bildeten und die Zersetzung im Staatsleben dieses Feindes mitzuwirken begann, um die Gefährlichkeit seiner militärischen Aggressionen abzu­schwächen: da blieb doch türkische Mord- und Raubgier immer noch eine sehr gefährliche Nachbarschaft. Um das Leben und Eigenthum der eigenen in den Grenzmarken wohnenden Angehörigen zu schützen, um diese auf die Bahnen der Civilisation zu lenken und vor Rückfällen zu bewahren, musste die Staatsgewalt vor Allem bedacht sein, das eigene Gebiet genügend abzuschliessen und ihre Cultur-Novizen von den jenseitigen Barbaren sorgfältig abzusondern. Dieser Nothwendigkeit entsprang eine gründliche Reform und Vervollständigung der theilweise schon bestandenen Grenzanstalt; es entstand in dieser eine Schöpfung auch von eminentem militärischen Wertlie, welche dann in beiden Beziehungen vorzügliche Dienste leistete. Allmälig begann in ihrem Rücken die Dämmerung der Cultur anzubrechen, das gegnerische Verhältniss der Grenzbewohner beider Nachbarstaaten trat aus dem Stadium des religiösen Fanatismus in die Phase des Culturunterschiedes und endete mit den Gegensätzen völliger Gesetzlichkeit auf der einen und der chaotischen Zustände auf der andern Seite; — behielt jedoch, in allen Wandlungen, eine Permanenz, dort der Bedrohung, hier der Abwehr. Der Lohn, den der Koran auf den Kampf gegen die Ungläubigen setzt, ist allerdings so überwiegend, dass es bei einem Moslem, welcher ihm obliegen konnte, auf die Übung der übrigen die Pforten des Paradieses nebenbei erschliessenden guten Werke gar nicht anzu­kommen hat. „Wer im heiligen Kampfe nur so lange focht, als ein säugendes Kameel absetzt, um Athem zu holen, hat schon den Himmel erworben.“ Abgesehen von der Kürze und Sicherheit, welche dieser Weg zum Paradiese vor jenem des Betens, Fastens und Almosengebens gewährt, ist der Moslem gegen jedes Schwanken bei der Wahl des einzuschlagenden Weges durch den fatalistischen Glauben geschützt, — da ja „einem Jeden das Ende seines Lebens durch einen un­widerstehlichen Rathschluss der Vorsehung von Ewigkeit schon ohne­hin bestimmt ist“. Endlich „hat der heilige Kampf“, damit jeder Gläubige auch die Möglichkeit linde, diesen zuverlässigsten Himmelsweg zu wandeln, und auch veranlasst sei, ihn zu betreten, „auf der ganzen Welt so lange zu dauern, bis nicht alle Ungläubigen bekehrt oder doch unterworfen wären“. Es scheint, als strebte der Koran mit diesen Glaubenssätzen jedes friedliche Verweilen der Bekenner des Islam neben nicht unterworfenen Ungläubigen auszuschliessen; allein zahlreiche Modilicationen jener

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