Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1881)

Friedrich Spigl, Hauptmann im k. k. Kriegs-Archive: Repressalien-Gefechte an der croatisch-türkischen Grenze in der Zeit von 1809 bis 1845

14 Repressalien-Gefechte an der croatisch-türkischen Grenze Aber das Ansehen des Veziers dauerte nicht lange. Kaum waren die Regierungstruppen Ende 1833 vom Lande abgezogen, als die Auflehnung wider die Anordnungen des Statthalters von Neuem begann und ihm jede Möglichkeit benahm, die in Bezug auf die österreichische Grenze gefassten Beschlüsse zu vollziehen. Die in ihrem Lande wieder eingerissene Gesetzlosigkeit benützten die Bosnier ohne Zaudern, um sich an der Banal-Grenze ihren gewohn­ten Excessen hinzugeben. Der Hofkriegsrath gab daher Befehl, die Repressalien überall in Anwendung zu bringen, wo dies im Sinne der bezüglichen Instruction gelegen wäre. Auf Verlangen des k. k. Internuntius zu Constantinopel erging an den neu ernannten Statthalter von Bosnien, Daud Pascha, ein Ferman ddto. Ende Redscheb 1249 (Mitte December 1833), mittelst dessen ihm die genaue Befolgung des grossherrlichen Hattischerifs vom December 1830, die sorgfältige Handhabung der Ordnnng an der Grenze betreffend, zur Pflicht gemacht und aufgetragen wurde, über die Ruhestörer strenges Gericht zu halten. Österreich stellte dieses Begehren keineswegs in der Hoffnung auf eine wirksame Mitwirkung des Veziers zur Niederhaltung des Räuberunwesens; es bezweckte damit blos eine Wiederholung der Anerkennung unserer Berechtigung zur Selbsthilfe, welche in jenem Documente formell ausgesprochen war. Überfall der Veste Cetin am 12. Juni 1834. Seit geraumer Zeit und immer bestimmter berichteten die Kund­schafter von einer grossen Agitation unter den Türken zum Zwecke eines neuen Überfalles von Cetin. Anderseits berichteten sie von einem nicht unbedeutenden Widerstande, welchen sie gegen jenen Plan, gerade bei dem einflussreicheren Theile der Bevölkerung wahr­genommen hätten. Beide Umstäde gegen einander abgewogen veranlassten GM. von Rukavina, sich der Besorgniss einer eminenten Gefahr zwar nicht hinzu­geben, wohl aber für alle Eventualitäten vorzukehren, um nöthigen Falles, und wo es galt, mit genügenden Abwehrkräften zur Stelle zu sein. So verging das Frühjahr 1834, und es hatte den Anschein, als wollten die Türken, schliesslich doch von der Unausführbarkeit ihres Planes überzeugt, sich zufrieden geben, als ein anscheinend von diesem ihren Vorhaben unabhängiger Vorfall doch zur Ausführung desselben führte. Einige Unterthanen des Bihacer Capitanates reizten die Otocaner Grenzer seit längerer Zeit, und trotz wiederholter Einsprache, durch Abweidung ihrer Fruchtäcker; bis diese, der Verwarnungen müde, alles über die Grenze gebrachte Vieh in Verwahrung nahmen und nur nach geleistetem Schadenersätze den Eigenthümern wieder ausfolgten.

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