Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Beigabe (1879)
Charakteristik der Feinde und der Verbündeten Preussens etc. 9 dender oder auch nur bestimmender Einfluss auf.die Operationen selbst eingeräumt. Dass seine Thätigkeit in den angegebenen Richtungen mitunter eine langsame und zu sehr in’s Detail gehende wurde, hängt zunächst mit dem schwerfälligen und schleppenden Geschäftsgänge zusammen. Dieser aber war in der früheren Zeit allen Zweigen des öffentlichen Dienstes in allen Staaten eigen. Anderseits wird er dadurch erklärlich, dass die oberste Militär-Behörde bei der fast immer schwierigen Geldlage, in welcher sich die kaiserliche Monarchie befand, durch die Hofkammer in der Durchführung ihrer Beschlüsse entweder ungenügend, oder verspätet, oder endlich gar nicht unterstützt werden konnte. Taktische und operative Verfügungen oder Übergriffe in das Gebiet derselben kamen aber von Seite des Hofkriegsrathes im siebenjährigen Kriege, wie dies aus den vorliegenden Original-Acten zur Evidenz hervorgeht, nicht vor. Immer überliess er es, gleich der Kaiserin, in letzter Instanz den Generalen, respective Feldherren, das Zweckentsprechende an Ort und Stelle nach eigenem Ermessen anzuordnen. Die Kaiserin Maria Theresia traf im Vereine mit dem Kaiser, ihrem Gemahl, und dem Staatskanzler Grafen Kaunitz — in allgemeinen grossen Zügen — alle für die Armee erforderlichen Verfügungen persönlich. Sie stand immer in lebhaftem Verkehr mit ihren Feldherren und unterliess in ihren Erlässen und Handschreiben an die letzteren niemals, ihnen in der bestimmtesten und unzweideutigsten Weise auszusprechen: dass sie sich unbedingt für ermächtigt ansehen mögen, Alles aus eigenem Antriebe und ohne vorherige Anfrage zu verfügen, was und wie sie es für gut halten, — die Generale, ohne auf ihren Rang Rücksicht zu nehmen, zu den Aufgaben zu verwenden, für welche dieselben die erforderlichen Fähigkeiten besitzen, untaugliche aber, ohne alle Umschweife oder Rücksichten, gänzlich von der Armee zu entfernen u. s. w. Während des siebenjährigen Krieges ergiengen in den einzelnen Feldzugsjahren aus den verschiedensten Anlässen Handschreiben der Kaiserin oder ihres Gemahls in diesem oder ähnlichem Sinne an die kaiserlichen Generale, und werden einige solche Erlässe am Schlüsse dieser Ausführungen in einem Anhänge beigefügt. War es ja doch die Kaiserin Maria Theresia, welche durch Stiftung des Militär-Maria Theresien-Ordens die Officiere ihres Heeres zu selbständiger That anfeuerte. Welcher Widerspruch läge darin, auf der einen Seite die Führer der Truppen zu selbständigem Handeln erziehen, und anderseits die Feldherren und Generale am Gängelbande führen zu wollen! Die leitende Hauptidee, bei welcher eine Menge von Factoren in den Calcul zu ziehen sind, wurde und wird noch heute von dem