Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Beigabe (1879)
v. Cognazzo bezeichnen, derselbe „ein wahrheitliebender, unparteiischer Geschichtschreiber“ genannt wird. Noch verzeihlicher ist das von dem Schriftsteller Archenholz gefällte Urtheil, dass Cognazzo ein tüchtiger, brauchbarer und in seinem Regimente angesehener Officier gewesen sei. Cognazzo, welcher nach dem Verlassen des kaiserlichen Dienstes sich in Preussisch- Schlesien angesiedelt und dort ungeachtet seines italienischen Namens für einen Ungar ausgegeben hatte, durfte in seiner neuen Heimat eben als Ungar auf Sympathien zählen. Nur ein solcher Mann konnte es wagen, in den von ihm verfassten „Erlebnissen“ über die österreichische Armee und ihre Einrichtungen so zu sprechen, ihre Führer zu verurtheilen, in langathmigen, schwülstigen und hohlen Phrasen selbst dann kein Mass zu finden, wenn dies, wie in Bezug auf die geheiligte Person seiner ehemaligen Monarchin und ihrer Verfügungen, schon durch das einfachste Anstands- und Schicklichkeitsgefühl des früheren österreichischen Officiers dringendst geboten gewesen wäre!! Noch sind einige Punkte der „Charakteristik“ richtig zu stellen. Zunächst ist es jener Passus, welcher über Subordination, Mannszucht und Disciplin im kaiserlichen Heere während des siebenjährigen Krieges ein absprechendes Urtheil fällt. Diese Grundpfeiler einer Armee müssen denn doch nicht von so schlechter Beschaffenheit gewesen sein, denn in den österreichischen Militär-Acten ist nicht eine einzige Verfügung zu finden, welche: „durch den Mangel an „Subordination in den höheren militärischen Graden, oder durch die „ganz unerhörte Nonchalance, die selbst den Befehlen der Kaiserin „gegenüber gezeigt wurde“, hervorgerufen worden wäre. Der „Veteran“ behauptet wohl das Gegentheil und im Zusammenhänge damit legt er einem österreichischen General der Cavallerie Worte in den Mund, welche derselbe bei seinem Eintreffen im Lager bei Königgrätz 1756 geäussert haben sollte. Die Erbringung des Beweises dafür muss lediglich dem „Veteran“ und auch Jenen überlassen werden, die diesen Schriftsteller als Autorität betrachten, — abgesehen davon, dass die Thatsache der bei allen Gelegenheiten bewiesenen vollen Kampfestüchtigkeit der kaiserlichen Soldaten eben auch nicht zur Beweiskraft ähnlicher Behauptungen beizutragen geeignet ist. Ebenso willkürlich und von der Wahrheit abirrend sind die Standesangaben des „Veteran“ bezüglich der k. k. Armee zu Beginn des Feldzuges 1756.