Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Die Occupation Bosniens und der Herzegovina (1879)

Anhang

pagnie erforderlichen Räumlichkeiten sich linden Hessen, bewog Oberst von Klimburg, von der Besetzung der übrigen Werke abzuseben, nur Golobrdo armiren und durch eine Abtbeilung aus Sutomore besetzen zu lassen. Der Rest der Expeditions - Truppen kehrte in die bisherigen Garnisonen zurück. Besetzung eines Theiles des Paschaliks von Novibazar. Am 21. April 1879 wurden zu Constantinopel in einer zwi­schen der österreichisch-ungarischen Regierung und der Hohen Pforte abgeschlossenen Convention die Modalitäten festgesetzt, welche noth- Wendig schienen, „um im gemeinschaftlichen Interesse den politischen „und militärischen Zweck zu erreichen, welchen der Artikel XXY „des Berliner Vertrages in Betreff des Sandschaks von Novibazar im „Auge hat“ 1). In diesem Theile des alten Vilajets von Bosnien sollte nach den Bestimmungen dieses Vertrages die ottomanische Regierung fortfahren „in Kraft zu sein“, während Oesterreich-Ungarn das Recht zuge­sprochen wurde, im ganzen Umfange des Sandschaks „Garnisonen zu „halten und militärische und Handelsstrassen zu besetzen“ 2). Unter Vorbehalt aller hiedurch begründeten Rechte, erklärte Oesterreich-Ungarn in gedachter Convention, vorläufig „nur auf drei „am Lim zwischen den Grenzen Serbiens und Montenegro’s gelegenen ,, Punkten Garnisonen aufzustellen. Diese Punkte wären Priboj, Prje- „polje und Bjelopolje“ 3). Die hiezu bestimmten Truppen sollten die Zahl von 4000—5000 Mann nicht überschreiten und es der Hohen Pforte überdies unbe­nommen bleiben, auch ihrerseits „reguläre Truppen“ in den von Oester­reich-Ungarn besetzten Orten des Sandschaks zu halten, wobei die Truppen beider Staaten, „was ihre Anzahl, die militärischen Vortheile „und die Freiheit ihrer Bewegungen betrifft, auf vollkommen gleichen „Fuss gestellt sein sollten“. Obwohl nach diesen Bestimmungen die k. k. Truppen nur einen etwa 20 Quadratmeilen und 40.000 Einwohner zählenden Landstrich besetzen und daselbst überdies nur als Freunde des Padischah auf- treten sollten, waren doch politisch und militärisch die der Durch­führung entgegenstehenden Schwierigkeiten bedeutend. Die unwegsamen Karst-Plateaux zwischen Tara und Lim, mit schwierigen Gebirgsübergängen und zahlreichen, vielfach von Urwald eingerahmten Felsschluchten, bildeten seit jeher, hauptsächlich aber in Folge der Ereignisse, die in den letzten Jahren auf der Balkan-Halb­insel sich abgespielt, den Tummelplatz aller unzufriedenen oder beute­lustigen Elemente aus Serbien, Albanien und Montenegro, der Herce­govina und Bosnien. Die Bevölkerung, kriegerisch und in den letzten ') Artikel VII der Convention vom 21. April 1879. *) Artikel XXV des Berliner Vertrages; Seite 41 dieses Werkes. 3) Anhang zur Convention vom 21. April 1879. 892 Besetzung eines Tkeiles des Pasclialiks von Novibazar.

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