Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Die Occupation Bosniens und der Herzegovina (1879)

Einleitung

26 Vorgeschichte. Gouverneure anheimzustellen, so würde man nicht dazu gelangen, das erwähnte Misstrauen zu überwinden. Es wäre daher angemessen, eine Commission von Notahlen des Landes einzusetzen, die je zur Hälfte aus Muselmanen und aus Christen zusammenzusetzen und von den Bewohnern des Landes nach einem von der hohen Pforte festzu­stellenden Modus zu wählen wäre.“ „Ich habe hiemit die Punkte dargelegt, deren Anwendung in den aufständischen Provinzen erreicht werden müsste, um die begründete Hoffnung der Pacification zu rechtfertigen. Diese Punkte sind: „Die volle und ausnahmslose Religionsfreiheit; die Aufhebung der Steuerverpachtung; ein Gesetz, welches verbürgt, dass die Ein­nahmen aus den directen Steuern zum Besten der Provinz selbst, unter Controle von Organen verwendet werden, die im Sinne des Fermans vom 12. December einzusetzen wären.“ „Die Schöpfung einer Specialcommission, zu gleichen Theilen aus Muselmanen und aus Christen bestehend, zur Ueberwachung sowohl der von den Mächten vorgeschlagenen, als der in dem Iradé vom 2. October und dem Ferman vom 12. December proclamirten Reformen; endlich die Verbesserung der agraren Lage der Landbevölkerung.“ „Die ersten Punkte könnten und müssten von der hohen Pforte unverzüglich verwirklicht werden, der fünfte stufenweise und so bald als möglich.“ „Wenn unabhängig von diesen Zugeständnissen, die uns als die wesentlichsten erscheinen, Bosnien und die Hercegovina noch die nachstehenden Reformen erhalten, auf welche im Ferman vom 12. December verwiesen wird: einen Provinzialrath und von der Bevöl­kerung freigewählte Gerichtshöfe, ünabsetzbarkeit der Richter, aus­schliesslich bürgerliche Rechtspflege, persönliche Freiheit, Bürgschaften gegen Misshandlung, die Umgestaltung der Polizei, deren Gebahren so zahlreiche Klagen hervorgerufen, die Abstellung der Missbräuche, zu welchen die Beitragsleistung zu öffentlichen Arbeiten Anlass gegeben, eine gerechte Verminderung der Taxen zur Befreiung vom Militär­dienste, die dem Eigenthumsrechte einzuräumenden Bürgschaften — wenn alle diese Reformen, um deren Mittheilung wir die hohe Pforte angehen, um von ihnen feierlich Act zu nehmen, Anwendung in den insurgirten Provinzen gefunden haben, die nach dem Wortlaute des Fermans zu urtheilen, wie es scheint, des Genusses derselben noch nicht theilhaftig werden sollen, so könnte man sich der Hoffnung hin­geben, diesen trostlosen Gebieten den Frieden wieder gegeben zu sehen.“ „Ich resumire. Die unbestimmten Verheissungen des Iradé vom 2. October und des Ferman vom 12. December vermochten die Ansprüche nur zu steigern, anstatt sie zu befriedigen. Andererseits muss hervorgehoben werden, dass die türkischen Waffen nicht den Erfolg gehabt haben, dem Aufstande ein Ende zu machen. Der Winter hat ihn vertagt, das Frühjahr wird ihn wieder aufleben sehen. Die Ueberzeugung ist bei den Christen eine allgemeine, dass mit dem Hereinbrechen des Frühjahrs neue Elemente die Erhebung verstärken und Bulgarien, die Candioten u. s. f. der Bewegung eine grössere

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