Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (1878)
Das Bildungswesen im österreichischen Heere vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. (Beitrag zu Culturgeschichte Österreichs.) Nach Originalquellen von Josef Ritter Rechberger von Rechkron, Major im k. k. Kriegs-Archiv
vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. 43 dies für die völlig veränderten Zeit- und Staatsverhältnisse thunlich und räthlich war. Die Aufnahme der Knaben stand lediglich mehr den General. Commanden zu, und es durften nur die „ehelichen Söhne der zum Feuergewehrstande gehörigen obligaten Mannschaft“ und jene der „Prima-Pianisten“, welche beständig obligat waren, und zwar im sechsten Lebensjahre aufgenommen werden, was sich auf alle Regimenter, Corps und Branchen der Armee und auch auf „die Knaben der Grenz- Regimenter bezog“. Auch zu jener Zeit noch genossen die Zöglinge in den „öffentlichen Schulanstalten“ den Unterricht, und den beiden Militär-Lehrern oblag blos die Correpetition; doch war die Trennung schon insoferne angebahnt, als, im Falle „sich an dem Orte des Erziehimgshauses entweder gar keine Normal-Schulen, oder nicht alle 4 Classen derselben“ befanden, der Unterricht entweder von allen Classen oder wenigstens von der fehlenden im Hause „gegeben werden musste“. Schon 1811 wurden in Folge Circular-Rescripts vom 23. April die Lehrmittel wesentlich verbessert und vermehrt, und unter anderen der „Atlas der neuen Geographie, 34 Karten für Gymnasial-Schulen“ bei allen Erziehungshäusern in Gebrauch genommen, und das Fechten und Schwimmen allgemein gelehrt; ferner verfügte das „Circular- Rescript vom 22. Julius 1811, „dass von jedem Linien-Infanterie- Regiment zwei Unterofficiere, Gefreite oder Gemeine an der Normaloder Musterschule“ der betreffenden Provinz „in einem ordentlichen pädagogischen Lehrcurs durch wenigstens 6 Monate auszubilden“ und beim Austritte „mit einem Zeugnisse“ zu versehen seien. Obgleich in dem ersten Decennium unseres Jahrhunderts Officiers-Söhne in den Erziehungshäusern nicht Aufnahme finden sollten, wurde dies in Folge zwingender Nothwendigkeit doch nach und nach ebenso gestattet, wie der Übertritt der vorzüglichsten Erziehungshaus-Zöglinge in die Cadeten-Compagnien. Eine wesentliche Veränderung in dem Stande der Soldatenknaben- Erziehungsanstalten trat 1816 durch Einverleibung des „Collegio militare di Milano“ in die Zahl derselben, und 1824 durch Reducirung der galizischen Regiments-Knaben-Erziehungshäuser ein. c) Das Mailänder Erziehungshaus. Das Collegio militare wurde nach Beendigung der französischen Kriege, und zwar 1816, unter der Bezeichnung „Mailänder Erziehungshaus“ für die Söhne der Soldaten derjenigen lombardisch-venetianischen National-Regimenter gewidmet, welche bis „zu obigem Jahre nicht schon ein eigenes Regiments-Erziehungshaus“ hatten, und zwar Nr. 13 (Wimpffen), Nr. 23 (Merville), Nr. 38 (Prohaska), Nr. 43 (Paar), endlich