Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (1878)
Das Bildungswesen im österreichischen Heere vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. (Beitrag zu Culturgeschichte Österreichs.) Nach Originalquellen von Josef Ritter Rechberger von Rechkron, Major im k. k. Kriegs-Archiv
42 Das Bildungswesen im österreichischen Heere Disciplin zu gewöhnen nothwendig ist, so benimmt übertriebene Eingezogenheit und Schärfe der Jugend die Munterkeit, Fröhlichkeit, macht sie kleinmüthig, furchtsam, ängstlich, schwach, verdirbt nebst der Gesundheit den moralischen Charakter und veranlasset sie, um denen Strafen zu entgehen, tückisch, lügenhaft, arglistig und boshaft zu werden. . . . Um von der Erfüllung des Allerhöchsten Befehles versichert zu sein, hat jeder Divisions-Commandant in denen Erziehungshäusern, wann er es am thunlichsten befindet, unvorhergesehene Visitationen vorzunehmen und einen Bericht dem Hofkriegsrathe „zu erstatten“, durch den ersichtlich werden muss, wie weit Erziehungshäuser sich danach benehmen oder dem Absehen entgegengesetzte Handlungen veranlassen ').“ Über die geschichtliche Fortentwickelung der Regiments-Erziehungshäuser können selbstverständlich nur die Hauptdaten angeführt werden, und darum ist hervorzuheben, in welcher Weise der Hofkriegsrath die erweiterte Bildung und den geistigen Fortschritt bei den Soldatenknaben anstrebte, und wie die in den Rath berufenen Männer ihr Bestes einsetzten, denselben zu fördern. Zunächst hat das Commissions- Protokoll vom Jahre 1808 besondere Bedeutung: „Der Antrag, den Knaben der Regiments-Erziehungshäuser den Vortheil einer grösseren Bildung zu verschaffen“, wurde „von den sämmtlichen Herren Referenten mit so gründlichen Bemerkungen unterstützt, dass darüber etwas beizusetzen unmöglich“ war. „Die Äusserungen“ der Commissionsglieder Hessen keine Widerrede zu, dass in unseren Zeiten, wo der Geist des Menschen so grosse Fortschritte macht, auch die bessere Bildung des Soldaten von der grössten Nothwendigkeit sei; „ ...................die Zö glinge sollten mit solchen Kenntnissen ausgestattet werden, die ihnen auch in niederen Stellen erforderlich seien, und die, indem sie dieselben für solche brauchbar und geschickt machten, ihnen zugleich den Weg andeuteten, wie sie durch fortgesetzten Fleiss und Thätigkeit auch eine höhere Stufe erreichen könnten“. Diesem Principe gemäss ward auch ein erweiterter Lehrplan vorgeschlagen und bessere Lehrmittel an getragen 2). Eine grosse Zahl von Special-Verordnungen regelte nach Möglichkeit die näheren Verhältnisse; in der 1810 3) durch den Druck verbreiteten Instruction für die Regiments - Knaben - Erziehungshäuser (Lit. W, Nr. 111) wurden die ursprünglichen Normen und Grundsätze für die moralische und physische Erziehung insoforne beibehalten, als *) *) Kriegs-Archiv; Fase. IX, Nr. 170. 2) Registratur des Reichs-Kriegs-Ministeriums 1808, Convolut W, Fase. IV. 3) In diesem Jahre wurde den Kindern der während eines Krieges in der Felddienstleistung verstorbenen Landwehrmänner die Begünstigung zu Theil, so wie jene von Soldaten der activen Armee in Bezug auf Versorgung behandelt zu werden.