Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (1878)

Das Bildungswesen im österreichischen Heere vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. (Beitrag zu Culturgeschichte Österreichs.) Nach Originalquellen von Josef Ritter Rechberger von Rechkron, Major im k. k. Kriegs-Archiv

vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. 13 beschränkt *), denn es übten bis dahin die in der vorhergegangenen Zeit bestandenen Rechte noch ihre volle Macht. Zur Vermehrung der Population, als dem dringendsten Gebote der Nothwendigkeit, wurden nebst der Einschränkung der Klöster2) verschiedene Anträge gestellt, unter denen der folgende für die Armee eine besondere Tragweite hatte. Maria Theresia forderte vom Hofkriegsrathe das Gutachten: „Ob nicht räthlich sein wolle, zu so füglicherer Bevölkerung der Erblande im militari die Erlaubnus zum Heiraten leichter zu ertheilen3) “. Es sollte eine stabile Truppen-Dislocation durchgeführt werden, und in Folge dessen „die Soldaten künftig nur mit Weibspersonen aus denen Kreisen, wo sie liegen, sich verheiraten, „damit die Verwandten der Soldatenweiber und auch die anderen Einwohner der Heimatsorte die aus solchen Ehen gefolgten „Kinder um so bereitwilliger in Kost nehmen4)“. Eine Möglichkeit der Subsistenz Hess sich erwarten, wenn „denen Weibern bei Fabriken und Spinnereyen oder sonsten einiger Verdienst“, den Soldaten aber „aller Orten bei denen Handwerkern Arbeit um einen billigen Lohn“ verschafft würde. Nur bedingungsweise schloss sich der Hofkriegsrath diesen An­schauungen an, denn in dem allerunterthänigsten Vortrage vom „29. Juli 1764“ wird „erwiesen“ . . . dass „der an sich gemeinerspriessliche Antrag nicht in die Erfüllung gesetzt werden“ könnte, „bis nicht die dagegen vorwaltenden erheblichen Anstände gehoben „seien, u. z. „1. ein Fundus zur Bestreitung des Schlafkreuzers für die Weiber hergestellt, 2. für den Nahrungsstand der Militär-Weiber gesorget, 3. die Abnahme und Verpflegung, dann die weitere Erziehung der Militär-Kinder im voraus richtig gestellet, endlich aber 4. auch bei Kriegszeiten zum Unter­halt der Militär-Weiber Veranstaltungen getroffen würden“. Der fernere Vortrag vom 24. Juli 1765 beantragt die Reservirung eines Fonds lediglich zur „Versorgung und Erhaltung der Soldatenkinder“, um durch „Errichtung der Soldaten-Waisenhäuser wenigstens den Grund zu diesem gemeinnützigen Werk zu legen“. Durch Zuweisung von Capitalien, die sich bald vermehrt hatten, entstand der „Soldaten­weiber- und Kinder-Fond“, welcher rasch anwuchs. Nach einem Aus­weise vom 1. Juli 1774 bis ultimo Juli 1775 waren aus demselben „38.273 fl. 46 kr. verausgabt worden 5)“. Zu jener Zeit erfolgte die Versorgung der Soldatenkinder in zweierlei Weise. Einestheils mussten selbe, „wenn sie nutzbare Glieder des Staates werden sollen, sobald es sein kann, von denen Regimen­*) Bericht des Unterrichts-Ministeriums vom Jahre 1873. 2) Kaiser Josef verminderte die Klosterbewohner um mehr als 30.000 Personen. 3) Registratur des Eeichs-Kriegs-Ministeriums 1764, Nr. 285. 4) Registratur des Reichs-Kriegs-Ministeriums 2188, Fase. 47, Nr. 441. 5) Registratur des Reichs-Kriegs-Ministeriums, Fase. 47, Nr. 441 (1775).

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