Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (1876)
Österreichs Kriege seit 1495. Chronologische Zusammenstellung des Schlachten, Gefechte, Belagerungen etc., an welchen kaiserliche Truppen auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen entweder allein, oder mit ihren Alliirten theilgenommen haben - Moriz Edlen von Angeli: Der Kriegsrath und seine Bedeutung in der Gegenwart
93 Der Kriegsrath und seine Bedeutung in der Gegenwart. im Felde zum Kriegsrathe berufen werden, nach ihrer tragenden Stell und Charge im Krieg, und gar nicht als Hofkriegsrath votiren. Zudem auch niemalen gebräuchlich gewesen, dass man denen Generals Jemanden adjungire, die Kriegsoperationen zu consultiren, sondern es ist ihnen jederzeit freigelassen und von ihnen allein die Verantwortung gefordert worden1)“. Um so auffälliger muss es erscheinen, dass in der Instruction, welche Prinz Eugen 1697 bei Übernahme des Commandos in Ungarn erhielt, ausdrücklich angeordnet wird, es sei jede Offensivbewegung früher mit der Generalität zu berathen. Einer solchen Verfügung wurde weder in den früheren, noch in späteren Instructionen für Oberfeldherren erwähnt, und sie war jedenfalls eine der nächsten Veranlassungen zur Erfindung der so lange Zeit als historisch geltenden Anekdote, dass Prinz Eugen die Schlacht bei Zenta gegen den Befehl des Kaisers geschlagen habe und deshalb vor ein Kriegsgericht gestellt werden sollte. Über die Ursachen, warum gerade nur bei Eugen eine solche alleinstehende Ausnahme gemacht wurde, können nur Vermuthungen bestehen, die allerdings durch die sie begründenden Thatsachen an Wahrscheinlichkeit gewinnen. Vielleicht war es die Sorge, dass der Feuergeist des Prinzen sich allzusehr über die Regeln der pedantischen Kriegführung jener Zeit hinwegsetzen und dadurch die Armee in Gefahr bringen könnte; einen schwerwiegenden Grund fand man aber sicher in dem verhältnissmässig jugendlichen Alter des Prinzen, gegenüber der grossen Zahl alter kriegserfahrener Generale, die unter ihm im Heere dienten; es lag nahe, dass man deren Rath nicht ungehört lassen wollte; mehr aber noch dürfte das Bestreben massgebend gewesen sein, der Generalität die Unterordnung unter einen so jugendlichen Führer dadurch weniger empfindlich zu machen, indem man dem Kriegsrathe einen obligatorischen Charakter verlieh. Prinz Eugen wurde jedoch noch im Lanfe des Feldzuges 1697 durch nachgefolgte kaiserliche Verordnungen von allen hemmenden Banden befreit und auch des Kriegsrathes in keiner der späteren Instructionen mehr erwähnt. Wenn sich nun der Kriegsrath dennoch in seinem vollen Einflüsse erhielt, so mussten hiebei wohl andere als blos imperative Momente mitwirken, und in der That lagen sie auch nahe genug. Durch Jahrhunderte in den Heeren eingelebt, zählte der Kriegsrath zu jenen Kriegsgebräuchen, deren Autorität man allseits anerkannte, und an denen man mit eben so viel, ja vielleicht mit noch grösserer Zähigkeit festhielt, als wären sie durch bindende Vorschriften zur wirklichen Regel erhoben worden. Eben das Unausgesprochene der Form verlieh dem Kriegsrathe nur um so grösseres moralisches Gewicht, je mehr der Feldherr dem Einflüsse der ungeheueren, auf ihm lastenden Verantwortlichkeit zugänglich war. J) Bericht Montecuccoli’s an den Hofkriegsrath in Wien. Kriegs-Archiv 1673, IX, 12.