Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (1876)
Österreichs Kriege seit 1495. Chronologische Zusammenstellung des Schlachten, Gefechte, Belagerungen etc., an welchen kaiserliche Truppen auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen entweder allein, oder mit ihren Alliirten theilgenommen haben - Moriz Edlen von Angeli: Der Kriegsrath und seine Bedeutung in der Gegenwart
94 Der Kriegsrath und seine Bedeutung in der Gegenwart. dass man sich daran gewöhnt hat, ihn als lästige Fessel zu betrachten, die nun glücklicherweise zu den überwundenen Standpunkten zählt. Das Streben, bei wichtigen Veranlassungen den Rath Anderer zu vernehmen, wurzelt so fest in der menschlichen Natur, dass dieses allein schon hinreichen würde, um den Ursprung des Kriegsrathes zu begründen und die Erklärung dafür zu finden, wie er sich, trotz der heftigsten Anfeindungen und, wie nicht zu leugnen ist, zahlreicher Mängel, so lange Zeit in seinem Einflüsse auf die Heeresleitung erhalten konnte. Es traten aber auch noch andere Momente in den Vordergrund, die nicht allein auf die ursprüngliche Bildung, sondern auch auf die weitere Entwicklung dieser Institution von massgebendem Einflüsse waren. Von den Urzeiten angefangen, war der Krieg fast nie das Werk eines einzigen Stammes allein, sondern der Coalition mehrerer, die sich zu einem gemeinsamen Zwecke vorübergehend mit einander verbanden. Die souveränen Häuptlinge dieser Stämme insgesammt erkannten jedoch nur bedingungsweise die oberste Führerschaft eines Einzelnen an, und forderten den möglichst weitgehenden Antheil an der Leitung des Unternehmens selbst,' der ihnen vor Allem dadurch zuerkannt wurde, dass sie Sitz und Stimme im Kriegsrathe hatten. Dadurch nun, dass manchen Persönlichkeiten auch aus anderen Ursachen die Be rechtigung, dem Kriegsrathe anzuwohnen, gewährt werden musste als aus solchen, die dem wirklichen Bedürfnisse nach Rath entsprangen, — kam schon das erste und gewiss nicht geringste störende Element in die Institution. Im Mittelalter, in der Feudal- und Lehenszeit, bestanden so ziemlich ähnliche Verhältnisse. Die einzelnen Bannerherren mussten wohl oder übel dem Rathe beigezogen werden, wollte man sich nicht der Gefahr aussetzen, dass ein in dieser Hinsicht Gekränkter das Heer verliess oder wohl gar zum Feinde hielt, weil man ihn vom Kriegsrathe ausgeschlossen oder seine Ansicht nicht genügend gewürdigt hatte. Die Ubelstände, welche dieser Form des Kriegsrathes nothwen- digerweise anhafteten, bedürfen wohl kaum einer weiteren Auseinandersetzung; sie mussten um so schroffer hervortreten, als schon der Natur der Sache nach genaue und feststehende Bestimmungen hinsichtlich der Zahl der, dem Rathe beizuziehenden Personen nicht möglich waren, im Gegentheile sich die Zahl der Beisitzer in Folge von Rücksichten aller Art immer vergrösserte und die Abhaltung des Kriegsrathes zuletzt mehr Sache der Convenienz, als eine Stütze der Befehlgebung wurde. Als sich später ein geordnetes Heerwesen herausbildete, war es auch erste Sorge der damaligen Organisatoren, den Kriegsrath in eine geregeltere Form zu bringen und vor Allem die Berechtigung zum Beisitze in bestimmter Weise zu normiren. Indess schloss dies letztere nicht aus, auch den Rath Anderer zu benützen; man sicherte sich denselben vielmehr durch besondere Vorschriften, wie dies z. B.