Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (1876)
Über die Verfassung der Specialgeschichte eines Truppenkörpers
In der Erzählung der Begebenheiten und Schicksale des Regiments sind die constatirten Waffenthaten, welche zur Ehre des Truppen- theiles oder Einzelner gereichen, hervorzuheben, charakteristische Züge von Tapferkeit und Heldenmuth, sowie Beispiele musterhafter persönlicher Hingebung und rühmlicher Einzelthaten in die Gefechts-Details einzuweben. — Biographische Notizen der Regiments-Inhaber, Com- mandanten und ausgezeichneter Persönlichkeiten aus dem Stande des Regimentes sind je nach Umständen in dem Texte oder in Anmerkungen anzufügen. Der patriotische und der specielle Corpsgeist müssen die ganze Darstellung durchdringen, ohne dadurch den allgemeinen militärischen Geist und den Gemeinsinn der Armee in den Hintei’grund zu drängen, und ohne in unwürdige Schönfärbereien und Lobhudeleien auszuarten. Die grösste Schwierigkeit besteht darin, erlittene Unglücksfälle oder missliche Begebenheiten überhaupt zu beschreiben, die nicht wohl ausgelassen werden dürfen, um der Wahrheit die Ehre zu geben und keine Lücken zu lassen. Hier müssen dann die wirklichen That- sachen, ohne Beschönigung, doch in milderndem Tone, wahr und mit Angabe jener Ursachen beschrieben werden, durch welche etwa derlei ungünstige Zufälle hei’beigeführt wurden. Lichtpunkte hervorragender Soldatentugenden werden sich auf dem dunklen Hintergründe trauriger Ereignisse um so leuchtender hervorheben. Jene Feldzüge oder Kriegsbegebenheiten , denen das Regiment nicht beigewohnt hat, werden, um den Faden der Geschichte nicht zu zerreissen, insofern es der allgemeine Zusammenhang erfordert, nur leicht berührt. Als Beigabe von weitreichender Brauchbarkeit lässt sich die Zu- sam menstellung sämmtlicher mitgemachten Affairen und eine detaillirte Übersicht der dabei erlittenen Verluste bezeichnen, da sie einen bequemen Überblick zur Beurtheilung der Leistungen im Felde gewährt. Insbesondere aber gehört hieher ein alphabetischesVerzeich- nis s derjenigen Generale, Stabs- und Oberofficiere, welche in irgend einer Weise sich hervorgethan, und namentlich jener, die Auszeichnungen und Medaillen erworben haben; in dieses Verzeichniss sind überhaupt diejenigen Personen aller Chargen aufzunehmen, welche im Texte ehrend genannt sind. Dem geschichtlichen Theile muss nebst den Belegstücken als Anhang eine Übersicht des Officiers-Corps des Regiments von der Errichtung bis zur Gegenwart beigefügt werden, und zwar die Inhaber und Oberste nach ihrem Range, die übrigen Stabs- und Oberofficiere, sowie Parteien und Beamte, deren Namen aufzufinden waren, chargenweise und nach dem Eintrittsjahre in das Regiment geordnet. Auch