Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 17. (Wien, 1823)

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47 Arzt und Aerzte Arzt und Aerzte 43 Arzt und Aerzte) Ngts.-)wie die Eröffnung der Bauchhöhle vorzuneh­men ist Bd. 2, S. 22b) §. 2o3o. (Rests.-) worauf bey der Untersuchung der, Bauch­höhle im Allgemeinen zu sehen ist Bd. 2, S. 226, §. 2o3l. — — (Rgts.-) die Netze und das Gekröse sind besonders zu untersuchen Bd. 2, S. 227, §. 2082. — — (Ngts.-) von der Untersuchung des Magens Bd. 2' S. 227, §. 2033. — — (Rgts.«) von der Untersuchung der Gedärme Bd. 2, S- 227, §. 2034. — — (Ngts -) worauf bey der Untersuchung der Leber und der Milz zu sehen ist Bd. 2, S. 227, § 2088 — — (Ngts.-) was [in Hinsicht der Gallengefäße besonders zu bemerken ist Bd. 2, S. 228, §. 2086. — — (Ngts.-) von der Untersuchung der Bauchspeisc-Drüse Bd. 2, S. 228. §. 2087. r — — (Rosts.-stvorauf bey dem zur Absonderung desHarns dienli­chen Werkzeugen zu sehen ist Bd. 2, S 228, §. 2o38. — — (Ngls.-) die Harnleiter und die Harnblase muß be­sonders untersucht werden Bd. 2, S. 228, §. 2089. j — — l(Ngts.-) die Untersuchung derZeugungstheile bepm nninn»! lichen Leichname fordert eine besondere Anfmerksamkeit- Bd. 2, S. 229, §. 2040. — — (Ngts.-) ob die Samenbläschen nicht verletzt sind, und in welchem Zustande sie sich befinden, ist besonders zu sehen Bd 2, S. 229, §. 2041. — — (Ngts.-) worauf bey dem weiblichen Geschlechts hin­sichtlich der Zeugungstheile zu sehen ist Bd. 2, 0.229,! §. 2042. j f — — (Ngts.-) von der Operation eines schwangeren Leicht names durch den Kaiserschnitt Bd. 2,' E. 229, §. 2043. — — (Rgls.-) von der Untersuchung der großen im Unter­leibe sich befindenden Blutgefäße, Nerven- und Ner- vengeflechke Bd. 2, S. 280, §. 2044. •— — (Rgts.-) wann die Gliedmaßen anatomisch zu untersu­chen sind Bd. 2, S. 280, §. 2048. — — (Ngts.-) was zu geschehen hat, wenn die Untersuchung aller Theile eines Leichnames vollendet ist Bd. 2,S. 200', §. 2046. — — (Rgts.-) besondere Regel, welche bey der Untersuchung der mit dem Verdachte einer Vergiftung Verstorbenen anzuwenden kommen Bd. 2, S. 280, §. 2047. — — (Rgts.-) solcher hat sich von der Statt gehabten Ver­giftung zu unterrichten, und wie solches zu geschehen hat Bd. 2, S. 281, §. 2048. — — (Rgts.-) vor der Secirung sind alle äußerlichen Ver­änderungen am Körper wahrzunehmen Bd. 2, S. 281 h. 2049. — — Ngts.-) worauf bey einer Vergiftung durch betäu­bende Mittel vor der Secirung zu sehen ist Bd. 2 S. 23i, §. 2o5o. — — (Rgts.) worauf bey einer Vergiftung durch zusammen ziehende Mittel zu sehen ist Bd. 2, S. 281, §. 2081 — — (Rgts.-) Beobachtung bey der Seetion selbst in Ver­giftung? - Fällen Vd. 2, S. 282, §. 2082. — — ,(RqtS.-) bey Vergiftungen fordern der Magen und die Gedärme die genaueste Untersuchung Bd. 2 . ©. 282 §. 2053. — (Ngts.-) worauf bey der Untersuchung des Magens und der Gedärme zu sehen ist Bd. 2, E. 282. §. 2084 '-------- (Rgts.-) was zu geschehen hat, wenn sich das Gift im Körper wirklich vorfindet Bd. 2, S. 233, §. 2055. — — (Rgks.-) das in dem Körper etwa Vorgefundene Gift muß genau untersucht werden Bd. 2' © 033 §. 2086. ' — — (Ngts.-) wann bey Vergiftungen die chemische Zer­gliederung eintritt Bd. 2, S. 234, §. 2087, — — S (Ngts.-) wovon sich der Arzt bey der Uitter,uchung der Leichname kodt gefundener neugebornec Kinder Überzü­gen muß Bd. 2, S. 234. §. 2088. —_T'—Ja (Rgts.-) was zu geschehen hat, wenn sich keine nähere Umstande von der Geburt des Kindes anaeben lauen Vd. 2, S. 234, §. 2089. A r z t und Aerzte (Ngts.-) derUntersuckende hat an dem tvdten Kinde vor der Secirung die nölhiaen Untersuchungen von außen vorzunehmen Bd 2, S. 288, §. 2060. — — (Rgts.-), zuerst kommen die Zeichen der größeren oder minderen Reife des Kindes in Betrachtung Bd. 2, S. 288, §. 2061. — — (Rgts.-) ob das Kind eine regelmäßige Bildung habe oder nicht Bd. 2. ©. 235, §. 2062. — .— (Rgts.-) ob sich nicht von außen Spuren einer gewaltsamen Verletzung zeigen Vd. 2, S. 288, (. 2068. — — (Rgts.-) worauf bey der näheren Untersuchung des Ko­pfes zu sehen ist Dd. 2, S- 286, §. 2064.- -— (Ngts.-) die Untersuchung des Mundes, Halses und Nachens ist nie ausser Acht zu lassen Bd. 2 S. 236, §. 2o65.- — (Rgts.-) waö bey der näheren Untersuchung des Nück- gradeszu bemerken ist 93D. 2, S. 287, §. 2066.- — (Rgts.-) wie die Secion vorzunehmen ist Bd. 2, S. 287. §. 2067.- — (Ngts.-) was ben der Untersuchung der Brust zu be­rücksichtigen ist Bd. 2, S. 207, §. 2o(\8. . — (Ngts.-) von der Herausnahme der Lunge und des Herzens Bd. 2, S. 2Z8, §, 2069 • — (Ngks.-) was hinsichtlich der Verbindung der Lunge und des Herzens zu beobachten ist Bd. 2, S. 238, § 2070. ■ — (Ngtß.-) die Lunge muß auch zerschnitten werden Bd. 3, @. 238, §. 2071. — (Ngts.-) was besonders zu untersuchen ist Bd. 2, @. 289, §. 2072. — (Ngts.-) diejenigen, so dem dirigirenden Stabsarzt« ad Latus zngekheilt sind erhalten eine Zulage Bd. 2, ■ S- 289, §. 2078. ■ — (Rests.-) was zu beobachten, wenn er stch von seinem Posten entfernt, und von wem die Bewilligung ab- hängt Vd. 2, S. 289, §. 2074. . _ (Ngts.-) dessen Entlassung hängt vom Hofkricgsrathe ab Vd- 2. S- 289, §. 2078.- — s (Rgts.-) in der Gränze, Obliegenheiten desselben Vd. 8, S. 169, §. 8385. . — (Ngts.:) solche haben in der Militär-Gränze die Re­giments- Apotheken: Zimmer von ihrer Gebühr zu hei: hen Bd. 9, S- 266, §. 10892. . — -(Ngts.:) in der Militär - Gränze, Beobachtung für selber, wenn sich ein Medicamenten - Empfang oder eine Verwendung nicht ergeben hat Bd. 9, S. 266, §. 10894.- — (Ngts.:) selber bleibt - für die getreue Eebahrun g der Medicamenten verantwortlich Bd. 9, S- 296, §. 10896.- _ (Rgts.-) in der Militär-Gränze bleiben für die Con­servation der chirurgischen Insirumenie verantwortlich Bd. 9, ©. 26-7, §. 10899. . — (Rgts.:) für welche Gebrechen dieselben bei) Vorstel­lung der invalid angegebenen Leute verantwortlich sind 53b'. 18, S. 869, §. i4735. . — (Rgts.-) wie selbe rücksichtlich der Pension zu behandeln Bd. 16, @. 89, §. i4735. , — (Ngts.-) von denselben tiub die tu (Si^if chen - Pensionat aufzunehmenden Mädchen rückstchtlich ihrer Gesundheit zu untersuchen Bd. 16, S. 119, §. 18269.- — (Rgts.) dürfen ohne vorläufiger Bewilligung des Hok­kriegsratheö nicht entlassen werden Bd, *6, S. 189, §. 18689. ,- — (Ngts.-) wie gegen selbe fürzugehen ist Vd. ib,S. 2 6,- — (Rgts.-) verstorbene, wie selbe zu begraben Bd. 16, <&'. 3oi, §. 16280.- _ (Stabs-) abgelebte, deren Witwen gebühret kein Sterbe - Quartal Bd. 1, S. >28 , §. 35o.- — (Stabs-) welchen Gehalt der in Wien angestellte ge­nießt Bd. l, S. i3i.- — (Stabs-) denselben gebühren bey Uebersetzungsreisen keine Diäten Dd. ', S. 184, §. 556.- — (Stabßst erhalten bey Ueberftb ungsrrisen kerne Meu- belö. Entschädigung Bd. 1, S. 243, §. 882.

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