Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)
all F* Von ben Abschieden. §. 16859. Der Abschied ist sowohl eine Bestätigung für den Mann rücksichtlich der wirklichen Entlassung, als auch ein Zeugniß seines im Militär- Dienste an den Tag gelegten Betragens. Es erhallen daher die Abschiede nur solche Leute, welche vom Militär ganz austreten, und durch die gute Dienstleistung das Zeugniß ihres Wohlverhaltens verdienen. tz. i586o. Es ist daher nothwendig, die Abschieds-Formulare für diese doppelte Bestimmung einzurichten. Das Formular A zeigt, wie die gedruckten Rubriken nach den jedesmal) l i g e n U m st ä n d e n m l t Sch r ist a u s g e f ü l l t mer ben mű f fen. Alles, was in dem zum bloßen Beyspiele ausgefüllten Formulare mit den so genannten durchschossenen L e t t e r n'gedruckt erscheint, muß in dem gedruckten Formulare ganz leer bleiben. Inder 1. Rubrik erscheint die Charge fammt Vor - und Zunahmen. Die 2. Rubrik enthalt den Geburtsort und das Land, welche beyden Gegenstände immer genau bezeichnet werden müssen. Bey Ausländern ist zugleich die Regierung, unter welche sie gehören, mit anzu- fetzen, z. B. der k. k. oster. Corpora! Johann Schwarz, gebürtig von Cöln im königl. preußischen Großherzogthume Nieder «Rhein. In der 3. Rubrik ist das Alter, In b‘cr 4. Rubrik die Religion, In der 5. Rubrikder ledige oder verheirathete oder derWitweustand auszudrücken. Inder 6. Rubrikist die Profession oder die Kunst, die der Mann vorher getrieben hat, anzusetzen. Hat er nichts dergleichen getrieben, so sind die Worte »ohne Profession« beyzufügen. Die 7. Rubrik enthält die Dienstzeit bed ManneS, nach Jahren, Monathen und Tagen. Es muß in dieser Rubrik stets die ganze Dienstzeit bed Mannes ersichtlich gemacht werden. Hätte ein Mann früher bey einem anderen Regimente oder Corps gedient, so ist dieses ,or der Dienstzeit im letzten Regiments oder Corps anzudeuten. Die 8. Rubrik muß darthun, m ie der Mann gedient hat. Alle Rubriken, hauptsächlich jene, welche auf das Betragen des verabschiedeten Mannes Bezug nehmen, müssen nach der strengsten Gewissenhaftigkeit ausgefüllt werden. Hat ein Manrr nicht treu, redlich und tapfer gebient, so ist diese Rubrik mit einem nicht leicht zu radierenden Striche auszufüllen, so daß bloß das Wort »gedient« stehen bleibt. Auch kann von den drey Worten treu, redlich und tapfer (wenn nicht alledrey für ben verabschiedeten Mann passen) das passende Wort gewählt werden, so daß in einem Abschiede eines oder zwey, oder alle drey Worte, ober auch keines von allen, darin erscheint, je nachdem der betreffende Mann ed verdient. Hat ein Mann die goldene oder silberne Tapferkeits - Medaille oder eine andere auch ausländische Decoration erhalten, so ist dieses in der 9. Rubrik im Abschiede ausdrücklich anzumerken, und im Gegentheile ist der leere Raum so mit Strichen auszufüllen, daß nichts hinein geschrieben werden kann. Inder 10. Rubrik müssen das hofkriegsräthliche Rescript und die General -Com- mand»-Verordnung, in deren Folge die Entlassung geschieht, ersichtlich gemacht werden. L XlíL Hauptstück. IT. Abschnitt. Bmtcf öeá IfifcbiefreS. £Ftf>.am ig.tOTäri 777.D 856* » » 1». ©tp- 3i8. k 3*84. Se rfaíTung fcer ZT&fcbieSe, uns blefetben ju entfjfll» ten baBen. am i2.©ep- 818. h 3*84. Sorm. a.