Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

es <M Ausweis Nr. i über die Entlassungen, welche nicht eigentlich die Antretung einer Mirthschaft oder eines sonstigen Gewerbes innerhalb der Erblande zum Beweggründe haben. Gattung der Entlassungswerber. Der die Entlassung bewilliget. Bedingniffe, die zu erfüllen sind. Sonstige Beobachtun­gen. Anmerkungen! K K. ordinäre (SaOerttn. Hofkriegsrath Un entgeldlich Unobligate Regiments« Eadetteu ex proprüs. Regiments« Commando Unentgeldlich. §• 157971 Pcima­Planisten unobligate Regiments- vd. Bataill.- Com- mandanten tz. 10756. > | obligate, welche noch, nicht Halb-Invaliden sind. General­Comman do Gegen Stellung eines ausgedienten Inländer - (Kapitulanten und Erlag des einfachen Monturs«Geldes. Inland er­[Sapifaiaiiten, deren Zeit bey der Musterung verflossen war. bett e. Unentgeldlich. tz. >5757. deren Zeit noch nicht verflossen ist. dett o. Gegen Stellung eines ausgedienten Inländer-Capitulanren und Erlag des einfachen MonturS-Geldes. Untaugliche Necruten. dett o. Von den Gchuldtraqenden ist der Ersatz einzuhohlen, zu wel­chem Behufs die Ai'ftnt - und Superarbitrirungs - Liste, nebst dem Parere des Stabsarztes, erforderlich wird. tz. 15758. ' Real« Invaliden. . detto. Unentge ldlich. §. 15816. Halb­Invaliden, Unker-Qsf iciere und Prima-Pianisten, die einen Civil - Dienst erhalten detto. Unentgeldlich. tz. i58i4. eben so auch die, welche eine andere Versorgung erhalten. detto. Gegen Stellung eines ausgedienten Inländer»Capitulanten und Erlag des einfachen Monturs-Geldes. h. 12772. Gemeine Inländer. detto. Gegen Stellung eines Inländer-Capitulanten und Erlag des Monturs-Geldes. tz. i58o5. h. i58o8. Gemeine Ausländer. dett o. Gegen Erlag des doppelt bemessenen Entlassungs-Pauscha­les für Ausländer. tz. i583a. Der Real» Invalidität sich Räkernde. dett o. Unentgeldlich. tz. 15760. Reverlirte, attrapirte, rcctamirre Deserteure, von der Schanz­arbeit Entlassene, zurück gekommene Kriegsgefangene, die bey fremden Machten Dienste genommen.hatten, und nicht mehr tauglich sind. dett o. Unentgeldlich. tz. 16760. Sonst ganz diensttauglich, welche die Entlassung verlangen, und nicht auf eine Wirthschaft in den k. k. Erblanden kommen. Inländer. \ detto. Gegen Stellung eines ausgedienten Inländer-Capitulanten und Erlag des einfachen Monturs-Geldes. Ausländer. 1 detto. Gegen Erlag des für die Ausländer ausgemessenen Entlas- sungS - Pauschales. Monturs - Milizer. ; Hofkriegsrath. Unentge ldlich. tz. i5843. Von dem Abgänge überhaupt.

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