Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

Von bem Abgänge überhaupt. oMil ihrer Rückkehr aus dem Felde in Suspenso zu verbleiben ; sie hat aber bey den zweyten Land­wehr-Bataillonen, so lange solche nicht in das Feld marschiren, bey solchen Leuten, welche das 45. Lebensjahr zurück gelegt haben, auch während eines Krieges Statt zu finden. In den Fallen, wovon einem Landwehrmanne wegen vorhabender Uebersiedelung in eine andere Provinz die Entlassung von der Landwehre angesucht wird, darf sie nrchr eher Start finden, als bis der Entlassungswerber die Uebersiedelung in eine andere Provinz un vorgeschriebenen Wege angesucht, und hierzu die Bewilligung erhalten hat. §. 15842. Wenn von der Infanterie zur Artillerie, Cavallerie, zum Mineurs-, Sappeurs-, Pioniers - und Pontoniers-Corps Leute wider ihren Willen übersetzt werden, so haben diese nach Vollstreckung ihrer kürzeren ursprünglichen Capitnlation Anspruch auf ihre Entlas­sung, welche ihnen, im Falle sie sich nicht reengagiren wollen, ohne Weiters zu ertheilenist. tz. »5843. Wenn Entlassungsgesuche der Monturs - Milizer bey der MonturS- Commission verkom­men, so sind sie durch die General-Commanden der hofkriegsrathlichen Entscheidung zu un­terlegen, indem zur richtigen Beurtheilung her Entbehrlichkett eines MiliE-Professionisten die Kennrniß der Standes-und Manipulations-Verhältnisse aller Monturs-Commisskonen nothwendig ist. tz. »5644. Das Verpflegsbäcker - Handwerks - Personal, welches eine Capitulations-Zeit ausge­dient hat, und sich bey der commissariatischen Revision oder Musterung um die Entlassung meldet, darf nicht gleich entlassen werden, bevor nicht der mit Ende des Militär-Jahres ein- geleitete Ersatz wirklich erfolgt ist, um nicht durch die Entlassung der unersetzten Individuen in den Verpfleg? - Manipulations - Arbeiten, wofür sie im Stande erhalten werden, eine Stockung zu verursachen. tz. »6845. In Fällen, wo die Entlassung der gemeinen VerpflegSbacker, des Dienstes unbescha­det, thunlich ist, und auch wegen erheblicher Umstände zu bewilligen nothwendig wird, ist eS eben nicht nöthig, daß über das Geschehene eine besondere Anzeige an den Hof- kriegSrath ermattet, und die von solchen Individuen eingehobenen Reverse einbefördert wer­den; denn die in Abgang Gekommenen haben ohnehin im monathlichen, an den Hofkriegsrath einzusendenden gewöhnlichen Backerstandes - Ausweise zu erscheinen, und die Verzichts- Reverse sind den an die Hofkriegsbuchhaltung eingeschickt werdenden Vackerstandes - Ausweisen zuzulegen. tz. »6646. Die Entlassenen nehmen unter Zurücklassung der Lederwerks- und Rüstungs-Sorten folgende Monturs - Stücke mit sich : Bey der Infanterie: 1 Rockel, » Leibel, » Tuchhose, 2 Gattien, 2 Hemden, 1 Paar Kamaschen, 1 Paar Schuhe, 1 Halsbinde sammt Schnalle, » Holzmütze, und so nach Verhältniß auch bey der Artillerie, bey den Mineurs und Sappeurs. Bey der deutschen Cavallerie: » Röckel, » Leibel, » Tuchhose, 2 ©attien, 2 Hemden, 1 Paar Schuhe, » Halsbinde sammt Schnalle, die Fouragier-Mütze. Bey den Husaren: 1 Dollman, » Tuchhose, 2 Gattien, 2 Hemden, 1 Kittel, » Paar Csismen, 1 Halsflor und 1 Fouragier-Mütze. Bey den Uhlanen: 1 Kurtka, 1 Leibel, » Tuchhose, 2 Gattien, 2 Hemden, 1 Paar Stiefel, » HalSflor und 1 Fouragier - Mütze. tz. »6847. Der auf eine Wirthschaft in conftribirten Landen gelangende Mann bekommt so viel Montur mit, daß er in seinen Ansiedelungsort vollständig gelangen kann, die übrige Mon­Band xvi. 5 7 Diejenigen Leute, welche von der Infanterie w-der ih, ren Willen zu anderen Trup­pengattungen übersetzt wur. den, sind nach ihrer ursprüng­lichen kiirzeren Kapitulation ju entlassen. Hkth. am 14 9709.816. » » 7. Dee» 816. » » »7. März 8,7. Was den Entlassungsgesu- chen der Monturs« Milizer zu beobachten ist. Hkth. am «». Dct.^o?. E 3' 4o und 818.4. Was bey ausgcdientelEapitu« lations - Zeit des DerpflegS« bäcker - Handwerks-Personals zu beobachten ist; was bey Entlassung der ge­meinen DerpflegSbäcker zu be« obachten ist. Hkth. am >4. Feb. 8o3. a 881. » r> 8. Ott. 819. A Í487. Was den entlassen werdenden Leuten an Monturs» Sorten beyzubelassen ist; was der aus eineWirtksschast gelangende Mann an Mon­turs - Sorten mitbekommt- Hkth. am 1». Sep. ?8e.

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