Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

Von bem Abgangs überhaupt. .8; tz. 16628. In der Rubrik Anmerkung in der ConscriptionS-Liste ist allemahl anzuführen/ aus welcher Kriegs-Cassa der betreffende Officier die normalmäßige Pension zu erhalten wünscht ; ob er eine höhere Graduation ad honores ansuche, dann ob das Regiment und aus was für gegründeten Ursachen, vorwortlich für ihn einzuschreiten sich bewogen findet. h. 16629. Nachträgliche Graduirungs - Gesuche aus der effektiven Dienstleistung getretener Offikiere dürfen Nicht in Antrag gebracht werden. tz. i563o. Dasselbe gilt auch von jenen Stabs-und Ober-Officieren, welche sich bey Gelegenheit eines Ausmarsches ins Feld wegen früher erhaltener Gebrechen dem Superarbitrium unterziehen. tz. i563i. lieber Offikiere, welche wegen Sinnesverwirrung untauglich sind, müssen immer sepa- rirte Conscriptions-Listen verfaßt, und die Krankengeschichte, welche vom or- dinirenden Chef-Arzte auSzufertigen ist, zugelegt werden. was die Rubrik An Wir­kung enthalten muß. Hkth. am »9-März777­Nachträgliche Grabuirungs« Gesuche dürfen dem Hofkrirgs- rathe nicht vorgelegt werden. Hkth. am 27. Aug. 81». Wie die Stabs« und Ober« Officiere zu behandeln sind, die sich bey einem Lusmarsch» superarbitriren laffen. Hkth. am 22. Jun.8:5.B 1694. Ueber wahnsinnige Lfficiere müssen separirte Conscriptl« ons« Listen verfaßt werden. Hkth. am »9. März 777. Formular Nr. N. N. Regiment. Conscriptions • Liste über nachbenannte, als realinvaüd vorgestellte . . . Offikiere. Sign. N. am . . . N. N., Oberst-Lieutenant. N. N., Oberst. N. N., Major. Daß oben stehender Hr. Officier mit den vorbemerkten Defekten behaftet und von mir als Real-Invalid erklärt worden sey, bestätige hiermit. Sign. N. am ... N. N., Regiments - Arzt. Coram nobis N. N., General * Major. N. N., Feld - Kriegs - Commissär. Vorstehender Officier ist von uns gehörig superarbitrirt und mit den oben beschriebenen Defekten behaftet befunden, folglich zu ferneren Feld - Kriegs-und Garnisons-Diensten für untauglich, somit als Real- Invalid erkannt worden. Sign, N. am . . . N. N., Feldmarschall-Lieutenant. N. N., Stabsarzt. N> N., Ober-Kriegs-Commissär. E. Von den in ben Pensions-Stand über setzten Officieren. tz. i563a. Ueber diese ist jedes Mahl die Verordnung zu produciren und sie sind von ihren Regimentern mit jenem Tage in Abgang zu bringen, an welchen ihnen die dießfallsige Verordnung bekannt geworden ist, und ihnen aus der Dienstleistung abzugehrn gestattet wird. Band xvi, 4^ * 3n <penfien$! »Staub üb*r» feiste Officiere. f&. fltti 8. 3«n. 808. <x <3 3 2<mf*unb BMO&men. O CT. i— •A. © O 1 MíilK I O 5' *L> 8S AZ C 0 iß 0 L* Ts. c Q CI c •X» z Ui 8 AZ n 5 AZ n 0 AZ G G c <3 S 0 y£Z S Ä« 2lnmerfung. ♦ u­Í4­to

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