Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)
Von bem Abgänge überhaupt. i85 11. Hat vorher gedient. io. Conduite. 13. Maß. 14. Aeußerliches Ansehen und Bildung. 15. Lerbesgebrechen und ärztliche Bestätigungen. §. i56i8. Die zur Garde in die Vormerkung gelangten Officiere, wenn ihre wirkliche Anstellung erst nach längerer Zeit erfolgte, müssen allemahl vor der Absendung nach Wien neuerdings superarbitrirt werden, um hierdurch zu erproben, daß ihre aufhabenden Leibesgebrechen sich mittlerweile nicht verschlimmert, oder dieselben keine neuen Gebrechen bekommen haben, die sie zu Garde-Diensten untauglich machen. H. 15619. Wenn bey einem zum Garde-Dienste vorgemerkren Officiere eine Aenderung vorfällt, sie mag durch Transferirung zu einem anderen Regiments, durch Beförderung, Pensionirung, Quittirung oder sonst sich ergeben, so hat das betreffende General- Commando dem Hofkriegs- rathe mit Ende eines jeden Monathes die Anzeige zu erstatten. §. 16620. Zur ungarischen Kronwache werden lang und gut gediente Officiere von grenadiermä- ßigem Ansehen ohne Unterschied der Religion genommen. §. 16621. Zur Polizey - Wache werden solche Individuen genommen, welche noch kraftvoll sind, selbst dahin zu kommen wünschen, und Inländer sind. §. 16622. Me zu einer oder der anderen dieser Anstellung classificirten Individuen müssen von einer guten Conduite seyn. Die zur Garde vorgemerktrn Officiere sind ver der Absen» düng neuerdings zu svperar, bitriren; über die mit den Vorg.merk. ten sich ergebene Veränderung ist die Anzeige zu erstatten. Hkth.am 19. Nov. 8>o. e) zur ungarischen Kromva- cher f) zur Polizey - Wache bestimmte Officiere. Hkth. am-3. Iun. 777. Besondere Eigenschaften der zu obigen Anstellungen claffi» ficirten Officiere; Formular Nr. N. N. Negiment. Consignation über nachbenannten, als Halb-Invaliden vorgestellten Ober-Ofsicier. Sign. N. am ... N. N., Major. N. N., Oberst. N. 97., Oberst-Lieutenant. Oben benannten Hrn. Officier habe ich mit den oben specificirten Defecten behaftet befunden. Sign, N. am ... 97. 9t. Regiments - Arzt. Coram nobis N. 97., General- Major. 97. 97., Feld-Kriegs-Commissar. Superarbitrirt und ist vorbenannter Hr. Officier mit den oben beschriebenen Desecten behaftet und zur angetragenen Anstellung für tauglich erkannt worden. Sign. 97.97- am . . . 97. 97., Feldmarschall.Lieutenant. 97. 97., Stabsarzt. 97. 97., Qber-Kriegs»Commisjar. Band xvz. 4? ßi J-» ß ÄS üauf* itnb 3mtaf)men. C O Ä ß. Ja-3 •ä ca © 3 ß * Ja ca •U 0 tb'l] 3 I(j j •QU0ÍS) ! ca ja ß rjn. 3 ca Q ca ’S O 3 O © 2ei6e©i>efci)af= fényéit unt) £)efecie. ©efunb unb Tlnfrag beiig iipecarbifririuigv» (Sommtifion.-ajctgjj ]