Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

i66 LIIL Hauptstück. XXIV. A-schnitt. Revena'sche Stiftung. Stftbrf. am >S- Dec. 718. §. i55i i. Von ben dießfallsigen, nach dem Finanz-Patente vom soften Februar 1811 nur zur Hälfte entfallenden Interessen werden drey Mann, ein jeder täglich mit drey Kreuzern W. W., betheilt. §. i55i3. Das Recht der Vergebung der erledigten StiftungSplätze fteht den Erben lei seligen Stifters , und in deren Ermangelung der Wiener Invaliden-Hauses - Commission zu. U. Don der NicolauS Nevena'schen Stiftung. §. i55i3. Der bürgerliche Handelsmann Nico laus Revena hat vermöge seines Testamen. tes vom 14. September 1718 für zwey gebrechliche Invaliden eine Stiftung errichtet, und dazu ein Capital von zwey tausend vier hundert Gulden in Obligationen gewidmet. §. i55i\. Die hiervon nach dem Finanz-Patente vom soften Februar 1811 zur Hälfte abfal­lenden Interessen werden für die oben bemerkten zwey Mann als eine Stiftungszulage tägli­cher drey Kreuzer W. W. in die Verwendung gebracht. $. i55i 5. Bey dem Abgänge eines Stiftungsgenossen steht die Wtederbesetzung dieses Stiftungs- platzcs der Wiener Invaliden - Hauses - Commission zu. V. Don der Major Nöger'schen Stiftung. §, i5516. Johann Christoph Roger, k. k. pensionirter Major, welcher unter dem i5ten Jänner i8o3 zu Wien gestorben ist, hat in seinem unter dem sssten December 1802 er­richteten, unter dem i5leu Jänner i8o3 publicirten Testamente von seinem, über Abzug der Legate, übrig gebliebenen Vermögen eine Stiftung zur Unterstützung und zum Behufs für arme Nothleidende errichtet, worüber der Stiftbrief unter dem assten August 1808 von dem Niederösterreichischen Judicium delegatum militare mixtum errichtet, und von dem k. k. Hofkriegsrathe unter dem 7. November 1808 bestätigt wurde. §. i55i7. Die Verleihung dieser Stiftung steht dem niederösterreichischen Judicium delegatum militare mixtum unter der Oberleitung der Militär-Hofstelle zu, und sie hat zu erkennen, ob der Competent die erforderlichen Eigenschaften besitze, um ihm diese Wohlthat zuflreßen zu lassen; nur muß über jeden neuen Stifrling früher diese Qualifications-Ein- gab e höheren Ortes unterlegt werden. §. ! 5513. Zu dieser Stiftung sind vorzüglich blessirte und estrupirte subalterne Officiere vom Ober-Lieutenant abwärts berufen, welche außer ihrer Pension per 200 fl. keine anderwei­tigen Zuflüsse, Stiftungen oder Unterstützungen haben, auch in keinem Invaliden - Haufe untergebracht sind, und ihre Pension im Irrlande beziehen. §. i55ig. Es können mir zwölf nach dem Ernresscn der ftiftungsverleihenden Behörde geeignet« Officiere daran Theil nehmen, so wie sie früher, bevor die Capitals - Interessen durch daS Finanz-Patent vom 20. Februar 1811 auf die Hälfte vermindert wurden, aus 24 Köpfen bestanden halte. Röger'sche Stiftung. Stftbrf. am «i. Aug. Sog. Hklh. am S.NvV. 8o8.L3885. Wem die Verleihung der Stiftung!justeht. Stfrbrf-am «»,2'ui).808. Hkkh. am »*. Oct. 808. L 3768. » » 6. Nov. 808. L 3885. » » 7, Oct« 810, D 6710. Welche Sssiciere daran Theil ntbrnvii können. H-cy. am 4. 3uti. 806. L 2638. » » »4. 3un. 8of.. L 3075. Stftdrf. aut 22. Aug. 1(o8. tzktv.um 3,.Märj 810. G 1698. » x 16. Aug. 8t 1. D 3515. x X 10. ött. 8h. D 433t. » » »3.2f«g. 81». o 3348. 3 2bl derselben. Slftdif. am >4. 3Kt- b'5. ö 4190. ÄierntenOung Oer ©tiftung$* SntmfTen. ©tftbrf. am 13. ©ec. 713. am 19.3ul. 8* 1. D 3io4. SEBem Oie üJergebung Oer Stiftung juflfeht. ©tfbrf. <tm i3. ©ec. 713. 5öie »iele Sfiftiinge hieran Shcit nehmen Fönnen. <5tftf»rf. am 8. 3un. 717. OFth-am »9.3ut. 811. D 1104. íBem Oie SSergehung Oer ©tiftptäije jiifieht. ©tftbrf. am 8.3un. 717.

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