Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

Von den Militär-Stiftungen. 167 Wie hoch sich die jährlichen Stiftungsdeträge belaufen. Stttbrf. am,,.Aug.S°8. Hkth. am 14. 3uf. 816. D 4190. Wann der Genuß der Stif­tung verloren geht. Ststbrf. amrr'Aug. 808. Die erledigten Stiftungs­plätze sind mittelst der Zeitun­gen bekannt zu machen. Stftbrf. am Aug. 808. Hkth. am i. Gept. 806. l Í367, » » 16. ssep. 806. L 4617. Wie die Vertheilung der für das Wiener Invaliden - Haus bestimmten i. <, Golden iahe, Uch ju geschehen hat; wem das LtrftungS- Kapi­tal zuzufallen hat, wenn der Staat 6amit eine Verände­rung vornehmen wollte. Stskbrf. am 21. Aug. 808. Was mit den Intercalar- Veträgen zu geschehen hak. Hkth- am 3n. Vov. 817. D7536. §. >5620. Der jährliche Stiftungsbetrag besteht in Ein hundert Gulden. tz. 16621. Wenn aber einer der Süftlinge mittlerweile durch eine Erbschaft oder auf eine andere Art ein Vermögen erhalten sollte, wodurch seine Umstände wesentlich verbessert würden, so ver­liert derselbe ohne Weiters den Stiftungsgenuß. tz. 16622. Bey jeder Erledigung eines Stiftungsplatzes ist solches in den Zeitungen edictaliter bekannt zu machen, damit auch auswärtige hierzu ge­eignete Individuen hiervon Kenntniß erhalten, und sich gehörig melden, daher in die Vor­merkung genommen werden können. tz. 16623. Rücksichtlich des Invaliden-Hauses verordnete der Stifter, daß jährlich und zwar an seinem Sterbetage, Ein hundert Gulden den in Wien befindlichen Invaliden, hiermit 100 Köpfen, jedem E i n Gulden auf die Hand von dem Invaliden - Hauses- Commando der­gestalt zu vertheilen seyen, daß die Vertheilung tourweise geschehe, hiermit alle Jahre andere Individuen hieran Lherl nehmen können. tz. 16624. Sollte der Staat mit dieser Stiftung die entfernteste Abänderung treffen, so fällt das ganze Stiftungs- Capital^ der lutherisch - evangelischen Gemeinde und der Akademie der bil­denden Künste bey St. Anna in Wien zu gleichen Lheilen als ein freyes Eigenthum zu. tz. 16626. Die Intercalar-Stiftungsbeträge von dem Tage der Erledigung bis zur Wiederbe­setzung eines Platzes werden zur Bestreitung der verschiedenen Stiftungoauslagen auf Post- Porto, Srämpel u. s. w- in der Voraussetzung jedoch gewidmet, daß jeder Mißbrauch, der durch die Einführung solcher unverhältnißmäßigen Jntercalarien bey dieser Stiftung eintreten konnte, gehörig hintan gehalten werde. tz. 16626. Ueber das gesammte im hofkriegsräthlichen Depositum befindliche Stiftungsvernrögen sowohl, als auch über die Venoendung der Interessen, hat der ausgestellte Stiftungs - Cu- rator, wofür derselbe jährlich 200 fl. aus der Stiftung bezieht, an das Judicium delega­tum militare mixtum jährlich mit Ende Oktobers die Rechnung zu legen, wo solche von dem als Rechnungs - Revisor aufgestellten Feld - Kriegs - Commissar geprüfet und ihm bey deren Rlchtlgbefindung das Absolutorium mit dem gewöhnlichen Vorbehalte, oder aber die entdeck­ten Gebrechen zur Berichtigung zugestellet werden. Für die Liquidität sind der betreffende revidireude Feld-Kriegs-Commissär und das Judicium delegatum militare mixtum verantwortlich. tz. 16627. Das Judicium delegatum militare mixtum in Wien hat über die diese Stiftung genießenden Offwiere eine genaue Vormerkung zu unterhalten, und die Länder - General- Commanden sind angewiesen, die mit derley Individuen sich ergebenden jeweiligen Vcräii- derungen demselben unverweilt zu eröffnen. W. Don der Pfarrer Franz Roitzschen Stiftung. tz. 16628. Der Pfarrer Franz Roitz hat im Jahre 1808 ein Capital von 1000 Gulden für die hinterlassenen Witwen und Waisen der im Felde vor dem Feinde gebliebenen Soldaten legirt. Legung der Rechnungen uns deren Liquidirung. . Hkth. am 5. Aug. 3i 1. D *971. » » >4- Jul. 8i5. u 4*90, Evidembaltung des Stan­des der Stiftung». Hkth. am 1. 9Í0S.81I. U454». » » 3o. 811. D 4786. f itrfprung Der KcifjrrfxnStif» 5 * "8­£ft$. flllt »7. O08. L36*o.

Next

/
Oldalképek
Tartalom