Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)
Von den Militär-Stiftungen. i57 §. 16446. Die hiervon abfallenden, nach dem Finanz-Patente vom aosten Februar 1811 auf die Hälfte reducirten Interessen per 106 fl. *16 kr. W. W. werden an siebzehn würdige und dürftige Invaliden als eine permanente Zulage von täglich einem Kreuzer vertheilt, weil dadurch die allerhöchste Absicht sicherer erreicht wird, als wenn die dießfallsigen Interessen an dem Geburtstage Seiner Majestät unter die genannte Zahl von Invaliden auf Ein Mahl vertheilt würde. §. 16447. Dem landescommandirenden Generale steht die Besetzung dieser Stiftungsplätze zu. Derselbe hat sich daher bey der Oeffnung eines solchen Platzes einige Invaliden von Seite der Hauses-Commission vorschlagen zu lassen, und den von ihm als den am würdigsten hierzu erkannt werdenden Mann in diesen Genuß einzubr.ngen. Eben dieses gilt auch in Ansehung des Betrages, der jährlich von den Interessen erübrigt wird. D. Von der Stiftungszulage, welche von den im Jahre 1808 am Geburtsfeste Seiner Majestät Franz des I. eingegangenen Geschenksgeldern für alle Invaliden-Hauser gestiftet wurde. tz. 16448. Diese von den für diesen Zweck eingegangenen beträchtlichen Geschenken eingehandelren fünf' und nachdem Finanz-Patente vom 2osten Februar 1811 2y2 pvoczntigen Staats- Obligationen per 24,226 fl., nebst 2 Obligationen per 100 fl. zu 4, rücksichtlich 2y2 abfallenden jährlichen Interessen von 1219 fl., werden zu immerwahrenden Zulagen von täglich 1 kr. für die m sämmtlichen Invaliden - Häusern befindlichen 100 würdigsten und bedürftigsten, zugleich aber auch noch mit keiner Zulage betheilten Invaliden nach dem Verhältnisse des effectiven Standes der Invaliden-Häuser bestimmt. h. 16449. Der landescommandirende General hat die bestimmte Zahl der ihm von dem betreffenden Invaliden-Hause vorgeschlagen werdenden Invaliden zu wühlen, und die auf die eine oder andere Arr inzwischen abgegangenen Leute zu ersetzen; eben so bleibt ihm auch die Ver- theilung der jährlich erübrigten Interessen von 1 fl. 10 kr. W. W. überlassen. E. Von der fürstlich Batthiany - Strattman'schen Stiftung, §. 16460. Diese Stiftung, welche in einem Capitale von vier und fünfzig tausend Gulden besteht die auf den Herrschaften Lrautmanödorf und Getzendorf versichert sind, ist nach der letztwilligen Anordnung des Stifters Fürsten Carl von Batchiany vom 11. November 1770 für eilf arme verwitwete Officiers - Frauen gewidmet. tz. 16461. Die von dem gedachten Capitale abfallenden fünfprocentigen Interessen werden vierteljährig aus den Güterrenten ausgehoben, und der Stiftungsgenuß getreu und ungesäumt gegen Quittung bezahlet. Sollte sich der jeweilige Besitzer dieses zu thun weigern, so ist er hierzu gerichtlich, so wie auch zum Schaden - und Unkostenersatze zu verhalten. tz. 16462. 3l|frt Genüsse dieser Stiftung ist jede Witwe von was immer für einer Nation geeignet, nur ml.'ß der Mann derselben in wuklichen k. k. österreichischen Militär-Diensten geWie die Vertheilung der Zulage zu geschehen hak. Hkth.am 808. l 1084. Wem die Vergebung? der sich erledigenden Stiftungsplätze zusteht. Hkth.amrZ.März 808. L 1084. » n 6. Apr. 808. L 1187 UNd iigS. Wie die Vertheilung der Interessen von den 1808 «jngc- gangenen Geschenken vor sich zu gehen hat. Hkth am r3.Wärz Lc>8. L ,«,84. » » 6. 2Ipv. 808. L 1187 und 1 »9S. » * *9. 3ut. 811. D 3e<>4, Wem solche zustekt. Hkth am 6. 2tpr. *oH. l > ,87 und >2«,5. » » 1 >. Sí fit) 8i>8. L > 784. Zweck der Batthianyschen Stiftung; Stiftai,-s-3«trressr»; Auswahl ' ft Stift'nge;