Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)
i6o LX1I. Haupt7.ück. XXIV. Abschnitt. Wem die Besetzung der erledigten Stistungsplätze ju- stebt. Hkth. am io. 3u(. 800. » » »4. 2Iug. 804. L 3096. » » 1-7. Oct. 8o5. L 4o4*. » » 5. 2Jiai) 808. L 1687. » » 2,. Jun. 808. o 2447» » 26. 3un. 8o'8. L1619. » » 11. Dfc. 817. D 7811. » * 18. 94oi>. 817. D 7235. „ » 818. D 5 »7. Bestimmung der Gcrveth- fdicu Stiftung. H?lb.am 8.May7'S. §. i5465.' Die Besetzung der erledigten Stiftungsplätze steht dem k. k. Hvfkriegsrathe zu, wohin das n. öst. Judicium clelegatum militare mixtum einverständlich mit dem zur Besorgung der Stiftungsangelegenheiten ex Officio aufgestellcen Curator jedes Mahl den Vorschlag zu erstatten, und eben so auch den Tod oder Austritt einer Stifuingsgenoffinn anzuzeigen hat. 11. Von der Peter Gerveth'schen Stiftung. Verwendung -der Stiftungs- Interessen. * Hkrh. am 8. May 716. * » 29. 3ul. 8n. D 3ao4. Wem die Vergebung der Stiftung zusteht. Hkth. am 8. May 7>S. Zweck der Stiftung für Einen verdienstvollen Invaliden ; Wie die Interessen zu beheben §ü!>. Hkth. am 17. Marz 3,2. D g55. §. 16466. Der Handelsmann Peter Gerveth hat für zwey gebrechliche Invaliden eine Stiftung errichtet, und dazu ein Capital von zwey taufend vier hundert Gulden in Obligationen gewidmet. §. 16467. Die hiervon nach dem Finanz-Patente vom 20. Februar 1811 nur .zur Hälfte abfallenden Interessen werden für die oben bemerkten zwey Mann als eine Stiftungszulage mit täglichen drey Kreuzern Wiener Währung in die Verwendung gebracht. . §. 15468. Bey dem Abgänge eines Stiftungsgenossen steht die Wiederbesetzung dieses StiftungS- platzes dem Wiener Invaliden-Hause zu. I. > Von der Geschenksstiftung für Einen verdienstvollen Invaliden. tz. 15469. Ein Unbenannter hat dem k. k. HofkriegSrathe eine zweyprocentige Hofkammer-.Obligation von 5oo si. als ein freywilliges Geschenk mit der Bestimmung überreicht, daß die jährlichen Interessen davon Einem verdienstlichen Invaliden des Wiener Invaliden-Hauses, welcher wegen Gebrechlichkeit sich nichts erwerben kann, und in keinem S tifrungö- genusse stehet, vertheilet werden sollen. tz. 16470. Diese Obligation ist auf den Invaliden - Fond umgeschrieben, der hofrriegsrächlichen Depositen-Administration zur Aufbewahrung übergeben, und dem Universal-Kriegszahlam« te die Weisung ertheilt worden, die abfallenden Interessen von Zeit zu Zeit zu erheben, und der Wiener Invaliden - Hauses - Commission auf Anmelden gegen Empfangsbescheinigung zu erfolgen. Stiftung für die key Aspern invalid gewordeneMannfchaft; Von der Stiftung für die am 21. und 22. May lQog in der Schlacht von Aspern realinvalid gewordene Mannschaft. §. 10471. Diese Geschenksgelder sind zu jährlichen Zulagen für die in der Schlacht bey Aspern vom 21. und 22. May 1809 realinvalid gewordene k. k. Mannschaft, welche die meisten unversorgten Kinder zu ernähren hat, oder sonst die meiste Rücksicht verdienet, in der Invaliden - Versorgung stehet, und diese in den Häusern oder mittelst Patental-Urkunden außer denselben genießet, gewidmet. Die mit Reservations - Urkunden entlassenen Leute sind davon aus dem Grunde ausgeschlossen, weil man bey ihnen voraus setzet, daß sie einer solchen Unterstützung nicht bedül fen.