Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

i54 LXII. Hauptst. XXIII. Abschn. 93cn der Versorgung in der PotLeridorfer Spinn - Fabrik. Zweck der Pottendorfer Spinn »Fabrik; Si-forderniffe zurAufnahme i» dieses Institut; woher daL Kind gebürtig und von welcher- Religion «i feyn müsse; Alter; Revers, de» die Aeltern ei» nee solchen Mädchens auszu» stellen haben. Hkth. am 3o. Nov. 81 i.D 4g83. Beobachtungen bey erreich­tem Normal-Alter. Hkth. am 26. Dec. 8i5. O 7*56. Wem die Besetzung der Plätze in diesem Institute zusteht; Verfassung der diestfallsigeu Eingabe. Hkth. am 3o. Nov.öi i. v 4983. XXIII. Abschnitt. Wo» der Versorgung in der Pottendorfer Spinn-Fabrik. §. 16426. Die privilegirte Spinn-Fabrik zu Pottendorf in Nieder-Oester­reich V. U. W. W. hat ein Kinderhaus errichtet, in welches Soldatenkinder unent- geldlich ausgenommen werden, und zwar unter nachfolgenden Bedingnissen: §. 16427. Das Kind muß entweder eine Waise seyn, oder solchen Aeltern gehören, welchen ent­weder wegen ihrer zahlreichen Familie oder wegen eigener Armuth die Ernährung und Erzie­hung ihres Kindes zu beschwerlich fällt. Diese Umstände müssen durch obrigkeitliche Zeugnisse erwiesen werden. tz. 16428. Dasselbe muß in einer der österreichischen Provinzen ohne Ausnahme geboren und von katholischer Religion seyn, weil in diesem Institute, kein anderer als der katholische Reli­gions-Unterricht Statt findet. 8 $. 16429. Das Kind darf nicht unter acht, und nicht über zwölf Jahre alt seyn; es darf kein körperliches, die Arbeitsfähigkeit verminderndes Gebrechen haben; es muß gesund und ein- geimpft worden seyn. i543o. Aeltern und Vormünder müssen sich reversiren, die Kinder bis zum i5. Jahre in der Anstalt zu lassen, weil sie, bis sie die Arbeitsfertigkeit erlangen, der Fabrik Schaden brin­gen, und ein stärer Wechsel der Kinder für die Fabrik zu nachtheilig wäre. Jedoch wird in außerordentlichen Fällen, wo eine besondere Versorgung des Kindes erweislich ist, auch während dieser fest gesetzten Zeit der Austritt gestartet. h. i543i. Vor der Aufnahme in dieses Institut müssen die Aeltern oder Vormünder eines sol­chen Kindes vernommen werden, ob sie damit einverstanden sind, daß ihre Tochter, falls sie vor ihrem noch erreichten i5. Lebensjahre aus dem Institute nicht selbst zurück genommen würden, und mit denselben keinen anderen Ausweg wüßten, in einem anständigen Hause durch die Verwendung der Instituts-Direction in einen Privat-Dienst untergebracht wür­den, worüber sie sich schriftlich, in Beyseyn zweyer Zeugen und unter deren Mitbestätigung, ohne Vorbehalt zu erklären haben. §. 16482. Die Unternehmer dieses Institutes haben Sr. Majestät die Besetzung von 24 Plätzen in diesem Kmderhause Vorbehalten, und Allerhöchstdieselben haben diese 24 Plätze für Töch­ter verdienstvoller Unter-Officcere und (Sememen huldreichst zu widmen geruhet. t. i5/,33. Die Eingabe über die Soldatenmadchen, welche für dieses Institut in Vorschlag gebracht werden, har folgende Rubrike.n zu erhalten und gehörig auszuweisen. Nr. 1 Regiment ober Corps des Vaters. » 2 Charge » » * 3 Nähme » » » 4 Verdienst » * 9 5 Nähme . des Mädchens. 9 6 Jahre alt . » -» » 7 Religion . » » 9 8 Geburtsort oder Land » »

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