Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
on der Musterung der Leib-Garden und Truppen. 5i>rn?. TZr. 5; h. 8. Was an ganz unbrauchbaren Monturs-, Lederwerks und Rüstungs-Sorten vorgefun- den worden ist? ist, nach dem Formulare Nr. 4 auszuweisen, und zu relationiren, was dem Regiments von den unbrauchbaren Monturs-Sorten zur innerlichen Oekonomie nothwendig, und demselben beyzulaffen, oder an die Monturs-Commission abzuliefern wäre? Ueber die im Regiments-Magazine unbrauchbaren Monturs-Sorten ist, in Folge hofkriegsräth- licher Verordnung vom 10. Oktober 1812 E. 8946, die Individual-Consignation nach dem Formulare No. 5 zuzulegen. §• 9* Was dem Regiments an den jährlich bemessenen Lederwerks- und Rüstungs-Procenten gebühret? Was das Regiment fett der vorigen Musterung oder Revision auf diese Gebühr abgefaßt hat, oder davon erspart worden, hierüber ist der Ausweis nach dem Formulare Nr. 6 zu verfassen, und dabey zu relationiren, was von den abgelegten alten Sorten der Procenten - Gebühr zur Bestreitung der Reparaturen dem Rsgunente zu lassen nothwendig ist, und was davon zur Monrurs-Commission abgeführt werden kann? §. 10. Wie weit die Nichtigkeit über die Montur hergesteUet ist, und die Anmerkungen über die MonturS-Ausweis-Tabelle von der^Hofkriegsbuchhaltung eingelangt sind? §. 11. In dem Inventarium nach dem Formulare Nr. 7. ist auszuweisen: Ob die Seitengewehre in der ausgemessenen Anzahl vorhanden sind, und in gutem Stande unterhalten werden? Ob auf denselben die Rangs-Nr. des Regiments eingekratzt ist? §. 12. Zn welchem Stande sich die Feld-Requisiten befinden? Ob solche in der vorgeschriebenen Anzahl vorhanden sind? Oder wenn hiervon ein Abgang wäre, worin solcher besteht, und woher er entstanden ist? wie dieses das Formular Nr. 6 darthut. Ob die Kessel und Casserolle die gehörige Verzinnung haben? Ob zur Schonung der Kessel und Cgsserolle irdenes Geschirr angeschafft wird, dann ob solchen Falls die gemeine Mannschaft dazu etwas beyzurragen verhalten wird? In Ansehung derjenigen Truppengattung, welche noch mit Zelten versehen sind, ist auch anzuzeigcn, ob das vorgeschriebene Ausmaß vorhanden ist? In welcheni Stande sich solches befindet? Wie sich mit dem Feld-Requisiten-PauschO.uantum benommen wird? Wie weit die Rechnungen über die Feld-Requisiten an die Hofkriegsbuchhaltung eings- sendet und von derselben erlediget sind? h. i3. Ist anzuzeigen, in welchem Stande sich die Feld - Capelle befindet? Ob solche complett, oder was darin abgängig, und woher der Abgang entstanden hl? worüber die Eingabe nach dem Formulare Nr. 9 zuzulegen ist. p- Ob für die gute Conservation gehörig gesorgt wird? Ob die Feld-Capelle dem Aera- rium zugehvrt, oder ob solche ganz, oder zum Theile und in welchen Stücken, ein Eigen- thum des Regiments ist, und im letzten Falle von wem dieselbe angefchafft worden ist? §. 14. > In welchem Stands sich die Pack-Requisiten befindet!? Ob dir ausgemessene Anzahl vorhanden, oder was hieraus abgängig, oder wodurch der Abgang entstanden ist? ist in dem Invenrarium, nach dem Formulare Nr. 10, ersichtlich zu machen. Ob beym Regiments und wie viele Leute vorhanden sind, die im Küffenmachen und Packgeschäfte den Unterricht bey der Monturs-Commission erhalten haben? Ob von diesen noch mehrere Leute beym Regiments in diesem Geschäfte abgerichtet werden?. Band xy, 8 Förm. Nr. 9, ??r. S>. tform. 5tr. S'crft!. Tip 104 Serffl. 3?r. 4.