Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

Für einen Unter-Lieutenant oder Fähnrich ......... 3 fl. » » Oberarzt ..................................... . . 2 fl. » » Unterarzt . . * .............................................................. 1 ff. Hiernach treffen zum Beyspiele einen Ober--Lieutenant, auf dessen Charge a n Diäten .............................................................................. . 4 fl. bemessen sind, für einen Tag fammt Nacht nach Abschlag der halben Zulage per — fl. 40 kr. noch.................................................................................................. 3 fl. 20 kr. an Diäten, und für einen Tag ohne Nacht, wofür die Diäten . . . 2 fl.— kr. ausmachen würden, nach Abzug der halben Gage-Zulage, und zwar die H älfte dieser letzteren per.................................................... . . — fl. 20 kr. noch die übrigen............................... . . . 1 fl. 40 kr. a ls Dtäten, wornach sich in vorkommenden Fällen zu benehmen ist. cc. Wenn penfionivte Officiere in Kriegszeiten zur Führung der Geld-Rimessen verwendet werden, so wird ihnen für die ganze Zeit der Reife, nähmlich auf dem Hin-und Rück­wege, foiuoi;{ bas Superplus auf die Pension zur Infanterie - Friedens- Gage, als auch, der Bezug der Diäten nach ihrer Charge bewilliget, wogegen dieselben gehalten sind, auf dem Rückwege wenigstens 2 Stationen täglich zurück zu legen. Diese Gebühr der pensionirten Officiere bey Führung der Geld-Rimessen findet jedoch nur in Kriegszeiten Statt, wenn mit Officieren aus der activen Dienstleistung nicht ausgelangt werden kann, und es muß deßwegen immer die hofkriegsrathliche Be­willigung erfolgen. Wenn in Friedenszeiten wegen des starken Garnisons-Dienstes pensionirte Officiere zur Führung der Geld-Rimessen beordert werden müssen, so haben solche nur, wie die Officiere der activen Dienstleistung, vom Tage der Uebernahme bis zum Tage der Ab­gabe der Geld-Rimesse die charaktermäßigen Diäten zu beziehen, mithin weder auf das Superplus noch auf die Diäten auf dem Rückwege einen Anspruch zu machen, dd. Eben so dürfen pensionirte Officiere nur zur Kriegszeit und. bey eintretender, unver­meidlicher Nothwendigkeit zur Führung der Mannschafts-Transporte verwendet wer­den, um das Aerarium mit keinem unnöthigen Aufwande zu belästigen, daher denn auch nur in bem Falle einem pensionirten Officiere die Hälfte der Diäten nachgetragen werden könnte, wenn er einen Transport auf eine ungewöhnliche weite Strecke gefüh- ret, und keine Diäten erhalten hätte; jedoch könnte sich eine solche nachträgliche An­weisung auf keine weitere rückwärtige Zeit, als längstens auf 6 Monathe vom Tage dieser Anordnung, erstrecken. Bey allen übrigen Fällen sind keine Diäten bemessen, und nur in besonderen Fäl­len, wenn für ein Individuum ein besonders rücksichtswürdiger Grund wegen Bewil­ligung der Diäten eintreten sollte, kann das motivirte Gesuch mit bestimmter Darstel­lung des Reifezweckes, der Reife-Route, der Meilenzahl und der Tage, an denen der Bezug der Diäten angesucht wird, nebst dem vorfchriftmäßig instruirten Reise- Particulare durch das General - Commando dem Hofkriegsrathe zur Entscheidung un­terlegt werden. §. 14411. In folgenden Fällen findet die Aufrechnung der Diäten nicht Statt: a. Für besondere Geschäfte im Dienstorte oder für solche Dienstreisen, zu welchen ein eige­nes jährliches Pauschale der einen oder anderen Charge erfolget wird, finden nie Diä­ten vom Aerarium Statt; es können daher auch den Officieren des Gestütes zu Mező­hegyes und Babolna, welche eine beständige Zulage genießen, sie mögen reifen ober nicht, die Diäten nur in besonderen, zu ihrer unmittelbaren Widmung nicht gc- gehorigen Dienstreisen nach ihren Chargen bewilliget werden. In diesem Falle haben Von den Diäten und Reisekosten der Militär-- Indio i d u e n. ©«frühe Oer Siäfen für Eie jue Sührung See ©eio 5 Sti» meffen »erwcnOct wecOenOen penfionirfen -Officiere- £ith-«m8.3KÄi-,j8i4.D 971. V 1 2Me penfionirten Otrictere Sürfen nur in Ä'tiegöjeiten jur Süfrrung Orr ©eio; SRimef, 1 fen unö 3)tannfd)öft&i íeaná* ; porfc oerioenOee merően, i'fti;.am •*.2ííaí;8i4.12357. SSeflimmung Oer gälte, in Kelepen 6er; Steifen ferne 25iä» ten ge&üfrren. Öftf ;. atu 3i. £>ct. S07.1 6010.

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