Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
Von den Cambiaturen in der Militär-Gr änze. c8i tsn Rittgelder ist in den Zahlungs, Currentalien nicht mehr das Datum allein, sondern auch die Nr. der Estaffette, wofür die Zahlung geleistet wird, anzusetzen. Die durch Beförderung der Privat-Estafferten ins Verdienen gebrachten Nittgelder sind den hieran Theil habenden Stationen nicht lange vorzuenthalten, sondern die Berichtigung nach Verlauf eines jeden Monathes um so gewisser zu leisten, als bey vorkommenden Klagen der Schuldtragende ohne Rücksicht zur Strafe zu ziehen ist. tz. i433B. D ie bey den Cambiaturen eingehenden Post-Porto-Betrage müssen für den Proven- ten-Fond, welcher die Cambiaturen erhalten muß, verrechnet, und monathlich an die Pro- venten-Cassa abgeführt werden. Nur die Estaffeten-und Rittgelder bleiben den betreffenden Cambiaturisten überlassen; die Cambiaturisten in Slavonien jedoch beziehen für die ordinäre Postverrittung auf dem vor - und rückwärtigen Curse keine Rittgelder, sondern dafür ein jährliches Pauschale. §. 14339. D ie monathliche Abfuhr der eingehenden Gefälle an die betreffende Gränz-Regiments-Proventen-Caffa hat nach dem abgeschlossenen Post-Journale zu geschehen. Die Proventen-Cassa hat sodann den abgeführten Betrag als Deposita in Empfang zu stellen, beym Ausgange des Militär-Quartales und bezugsweise nach Erhalt der Hofkriegsbuchhal- tungs-Liquidation in dieser Eigenschaft zu verausgaben, und unter Zulegung der Liquidation als Cambiaturs-Gefälle in Empfang zu stellen. §. 14340. Da in der Gränze die Correspondenz im Schul-, Studien- und Literatur-Fache vom Post-Porto befreyetist, so haben die Stationen, wo beriet) Briefe aufgegeben werden, unter obiger Benennung das Post-Porto dafür mir dem Beysatze »nicht bezahlt« in den monathlich der Hofkriegsbuchhaltung einzusendenden Summarien aufzuführen. 6« >434». Das ir.it der Monathrechnung an die Hofkriegsbuchhaltung einzusendende Summa- r i um ist dem Dienst - Correspondenz -Journale der Salz- und Dreyßigst-Aemter gleich zu stellen, und dieses von den betreffenden Aemtern unterzeichnen und bestätigen zu lassen, ohne jedoch in dem Bnefkarten - Journale diesen Betrag separirt in Empfang zu stellen, weil das Auf - und Abgabs - Porto ohnehin jedes Mahl in der Karte in Empfang genommen werden muß. §. 14342. D ie Cambiaturen haben alle Viertel-Jahre die Verzeichnisse der ver rechneten und liquid irten Beträge am Brief-Porto nebst ihren allenfallstgen Forderungen an Amtsgehalt, Rittgeld und Beyhülfen nach dem Formulare F zu verfassen. §. 14343. Die Gränz- Regimenter haben mit den betreffenden Cambiaturisten vierteljährig abzurechnen, wie es der A b rech nu n g s aus w e is G zeigt, wvbey zu bemerken ist, daß bey jedem Betrage, der als Gebühr angerechnet wird, die betreffende Verordnung unausbleiblich angezogen werde. Die Abfuhr der Geldbeträge hat in jenen Gränz-Proventen-Fond zu geschehen, aus welchem die Amtsgehctzte des betreffenden Cambiaturs-Personals und alle sonstigen Auslagen bestritten werden, und welcher dagegen das Brief-Porto bezieht. Z u diesem Endzwecke hat das General-Commändo von allen Militär-Branschen, die ihre Dienstbriefe an die Gränz-Cambiaturen abgeben, oder von diesen erhalten, die Post- Journale sich vierteljährig vorlegen zu lassen, die, wenn sie von allen beysammen sind, mittelst eines kriegscommissariatisch gefertigten, die Brref-Porto - Beträge jeder einzelnen Bran- sche monathweise summarisch specificirenden Hauptentwurfes an die Kriegs - Cassa mit dem Aufträge zu übergeben sind, die in dem Hauptentwurfe ausfallende Haupt - Summe der Proventen- Caffa gegen ihre von dem refpicirenden Feld-Kriegs-Commissariate zu vidirende Quittung zu erfolgen. Verrechnung der'post-Porto- Beträge und Estaffetten > Notgelder. Hkth. am 10. Apr. 793. b 1373. » » 3o, Oci. 793.B 454i. » » 27. S5e&. 811. B 636. » * 10. Apr. 811. B 1081. * » 9. Jän. 6 >3. B 64. » » 10. May 3>4.B,400. Monathliche Abfuhr derCam- biaturs - Gefalle. Hkth.am 4.May608.B i553. Wie die Post - Porto-Beträge Der Briefe im Schul-, Studien - und Literatur-Fache aufjuführen sind. Hkth. am i3. Jul. 8o3. b a 107. Wie das an dieHofkriegsbuch - Haltung einzufendende Sum- warium zu stellen ist. Hkth.am 1. Marz 8,6. ír 8C1. Verfassung der vierteljährigen Eingaben. Hkth.am 26. März6c>9. B io58. Abrechnung der Gränz-Regr- menter rnit den Eambiaturen. Hktd. am 27. Fev. 9> 1. B 636. » » >7.Mär48>6.B,o3r. Baud xv. 7l