Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

L1V. HaupLstück. VII. Abschnitt. Verrechnung her Rittgeldee. Hkttz.am >7. MärzS'6.8 i«3i. Amtirung Derselben; Ansprüche -er Briefsamm« ist Auf die Emolumente; Fassung der Manipusations» Druckpapiere. HktH. amJan. 8>z. B >47­§. 14344. Die Rittgelder sind t et? Einlangung der vierteljährigen Post-Porto-Liquidationen der Hofpostbuchhaltung unter Zulegung dieser Liquidationen, und gegen Quittungen der betref­fenden Cambraturisten m den Proventen - Cassa - Journalen nach den abcherligen (Stationen zu verausgaben. Sollten die Verhältnisse des einen oder anderen Carnbiaturrssen nicht gestatten, die erste vierteljährige Liquidation abzuwarten, so ist denselben ein verhältnißms- ßiger Vorschuß aus der Proventen-Cassa zu leisten, und solcher bey Berichtigung seiner li- quidirten Rtttgelder wieder herein zu bringen. h. 14346. DieRechnungen über die Einkünfte der Cambiaturen sind jährlich zuverlässig an den Hofkriegsrath einzusenden. §. 14346. An jenen Orten, wo keine wirklichen Cambiaturen bestehen, sind sogenannte Brief­sammlungen aufzustellen. Diese treten zwar mit chrer Amtshandlung in den Wirkungs­kreis einer Cambiaturs - Station, haben jedoch keine Pferde zu erhalten, und beziehen daher auch weder Besoldung , noch Rittgeld, sondern eine fünfpercentige Remuneration von der ganzen reinen Einnahme, die sie monathlich an die Cambiatur, welcher sie unterstehen, ge­gen Schein abzuführen haben, wo ihnen sodann nach geschehener Abrechnung ihre Provision gegen Quittung verabreicht wird. Hierzu sind, dafür einen derley subordinirten Briefsamm­ler jede Cambiatur zu haften hat, nur immer treue und fähige Individuen in Vorschlag zu bringen­§. *4347. D ie Briefsammlung chat alle Posttage, es mag ein Brief Vorkommen, oder nicht, der Cambiatur eine Karte nach dein Formulareid einzusenden. Die.se hat solche unentgeldlich zu bestätigen, und der Briefsammlung zurückzu schicken, welche sodann selbe dem Journale zu alle- giren hat. Eben so hat es nach dem Formulare I mit jenen Briefen zu geschehen, die der Bnefsammlung zur Bestellung oder Weitersendung eingeschickr werden. Was aber die Jour- /lalisirung aller auf-und abzugebenden, dann ab-und einlaufenden Briefe betrifft, so hat der Briefsammler ein Journal nach dem Formulare K zu halten; auch liegt ihm ob, ein Protokoll über die recommandirten Auf- und Abgabs- Dienst-, und Privat - Essaffetlen zu führen. Welche Gebühren er abzunehmen hat, wird ihm jederzeit durch die Cambratur an- gezeigr werden. Das Briefkarten-Journal wird mvnathlich abgeschlossen, mit den dießfallsigrn Karten und einer Consignation über bje Aufggbs - Dienst - Estafferten, denen die Certificate sammt den einqelgufenen Stundenpässen beyzulegen sind, wenigstens binnen acht Tagen nach Ver­lauf des Monathes an die Hofpostbuchhaltung eingefendet. h. 14348. D ie Brieffamniler haben auf die eingehenden Emolumente, als Recepisse-und Estaf- fetten - Expeditions-Gebühr nach Abschlag der Druck - und anderer Kossen, zur Hälfte An­spruch zu machen; wenn aber der Briefsammler die Auslagen auf die Recepisse und Estaffet- ten-Stundenpässe, dann auf Siegellack, Spagat und Packpapier allein bestreiten muß, fe gebühren chm diese Emolumente ganz allein. %. 14849. D ie Manipulations- Druckpapiere, als Briefkarten, Manuale, Jourwale, e* Offiicia- Scheine und Correspondenz-Blätter, erhält die Briefsammtung halbjährig von der Cambia- turs- Direction, die Protocolls-Bogen aber, so wie die ex Oüaeio- Skundenpässe von der Hofpostbuchhaltung auf jedesmahliges Verlangen gegen einen Schein. Ginfettßung ber fétnFünfte öer @amf>«(Uure* an ben Soffriegfiratb. Öftb am 7. ©tpf. 793. B 3748. Jíuíftetfujíg »ok 33rtcf.fat»m» tungm;

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