Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
$8o LIT. Haupt stück. VII. Abschnitt. Verfassung der Verzeichnisse über die recepiffirren Briefe. Htth.am ri. Oct, 786. Verwahrung der Ordinäre- Telleisen. Hkth. am 16. ®ic.8i6. B4886. Vertilgung der nicht abgesendeten und als unanbnng- bar zurück gelangten Briefe. Hkrh.am 11. Sep. 817. B3666. Nummcrirung der Stundenpaffe 6(i) Estaffktten. Hkth.am>o.Dtc.8.4. »5S7V. §. 14334. Ueber dergleichen Schreiben oder Packete ist bey jeder betreffenden Cambiatur, nebst dem, daß sie wegen des Porro's auch in dem Journals-Bogen eingetragen werden müssen, ein besonderes Verzeichniß nach dem Formulare D zu führen, in welchem auf einer Seite die Schreiben oder Packete nach ihren Nummern, welche sie auswärts erhalten, eingetragen, auf der Gegenseite aber die Recepiffe, wie sie Eintreffen, eingeschrieben werden. §. i4335. D ie Cambiaturrsten haben die Ordinäre-Felleisen bey eintretendem Regenwetter nicht nur gegen die durchdringende Nässe zu verwahren, sondern auch in dem Stundenpaffe jederzeit anzumerken, ob solches von der nahe gelegenen Station wohl conservirt eingerroffen sey; widrigen Falls sowohl jene Cambiaturisten, welche an der vernachlässigten Verwahrung des Felleisen- Schuld tragen, als auch jene, welche solches in dem Stundenpasse anzumerken unterlassen, zu der vorschriftmäßig bestimmten Geldstrafe unnachsichtlich zu verhalten sind. §. 14336. J ede Cambiatur hat die nicht abgesendeten und als unanbringbar zurück gelangten Briefe und Packete, welche nach verstrichenen vierwöchentlichen und rücksichtlich öerzweymonathlichen Frist zur Verbrennung gelangen sollen, unmittelbar an die Haupkpostbuchhaltung einzusenden. Die Einsendung hat monathlich mit dem Briefkarten - Journale zu geschehen. Vor der Absendung müssen diese Briefschaften nach dem Formulare E verzeichnet werden. Ein Exemplar des Verzeichnisses hat jede Cambiatur zu behalten, eine Abschrift davon aber dem Briefkarten- Journale beyzuschließen. D ie Briefe und Packete müssen nach den zwey Gattungen, nahmentlich nicht abgesendete und unanbringbare, abgetheilt, in eigene Umschlagsbogen eingemacht, jedes dieser zwey Packete »nt dem amtlichen Siegel wshl gesiegelt, und auf der Aufschrift das Postamt, die Zahl und Gattung der inliegenden Briefe, und von welchem Monathe sie sind, angegeben werden. Wäre gar keine oder nur eine Gattung solcher Briefe vorhanden, so hat die Anzeige davon im ersten Falle auf einem eigenen Blatte Papier, und im zweyten Falle auf dem Verzeichnisse, welches für die eine Gattung Briefe gemacht wird, zu geschehen. Die Absendung der Briefkarten - Journale muß binnen den ersten acht Tagen mit Ablauf eines jeden Monathes mir recommandirten Briefen Statt finden. Gegen diejenigen, welche sich eines Verzuges schuldig machen, und die Beylegung der zur Verbrennung bestimmten zwey Gattungen Briefe, oder die Anzeige, daß keine solchen Briefe vorhanden sind, unterlassen, wird für jeden Tag Verzug die bestimmte Strafe mit 3o kr. für jede Cambiatur vorgeschrieben. Allen Cambiaturen wird eine Verletzung oder Entsiegelung der zur Verbrennung bestimmten Briefe strenge untersagt. tz. 14337. D ie Stundenpässe sowohl der Dienst-als Privat-Estaffetten sind zunummeriren. Bey Nummenrung der aufgegebenen Privat-Estassetten aber sowohl rndem Estaffetten-Protokolle als auch auf dem Stundenpasse mit Nr. 1 jährlich anzufangen, und auf solche Art bis zum Schlüsse des Jahres fortzufahren. Da aber auch die Dienst - Estaffetten ihre fortlaufenden Nummern haben, und hieraus leicht eine Vermengung entstehen könnte, so ist die Nummer der Privat - Estaffetten mir einem starken Striche zu unterstreichen, und unter dem Striche sind die 2 Buchstaben P. und E. (P. E.) beyzusetzen. In dem Falle, wenn eine derley Estaffette einen Curs durchzulaufen hat, worauf sie vom Postamte lhrer Aufgabe mehrere Oberämter zu betreten har, ist zwar von jedein dieser Aemter der mirlaufende Stundenpaß zu erneuern ; allein bep dieser zu geschehenden Erneuerung muß nicht nur das Datum, der Ort des Aufgabsamtes und die Aufschnft der Depesche, sondern auch die Nummer des ersten oder Original-Stunden - Passes jederzeit in den zu erneuernde!! Stundenpaß übertragen werden. Bey Zahlungen der für die Beförderung der Privat-Estaffetten ins Verdienen gebrach-