Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

Von der Post in den Erblanden. 259 Briefschaften, welche von portofreyen Individuen oder Behörden an nicht befreyte Personen übgesendet werden, und für welche die Briefgebühr bey der Abgabe des Briefes nach dkm vorgeschriebenen Tax-Tariffe zu bezahlen ist. §. 14265. Diejenigen Personen, Behörden und Aemter, dann jene öffentlichen Anstalten, wel­chen die Post - Porto - Freyheit oder die Befreyung von der gleich baren Entrichtung des Brief - Porto's bewilligt ist, sind in dem hier beygeschloffenen Verzeichnisse Nr. 3 enthalten. Von der Entrichtung des Brief-Porto's sind die aufgeführten Dienst-Chargen auf zweyerley Art frey, und zwar: a ) Unbeschrankt, sowohl in der Dienst- als Privat-Correspondenz für das In - und Ausland. b) Beschränkt für das Inland, sowohl in der Dienst - als Privat-Correspondenz. Jene Personen, welchen die Post-Porto-Freyheit ohne alle Beschränkung zugestanden ist, sind in der ersten Abtheilung unter A, und jene, welche die Post-Porto-Freyheit beschränkt zu genießen haben, sind unter B genannt. Alle haben hierbey die Ver­pflichtung auf sich, sowohl über Auf- als Abgabe ihrer Briefschaften Einschreibbüchelchen zu führen. §. 14266. Auf dem ersten Blatte eines jeden Einschreibbuches muß das Siegel beygedrückt werden, welches die portofreie Person auf jeden zur Post aufgegebenen Brief drücken will. Ferner müssen die Briefe darin eingetragen werden, die, mit diesem Siegel versehen, zur Auf­gabe gebracht werden, oder die unter der Adresse der portofreyen Person zur Abgabe ein­langen. Hierbey wird den Postämtern zur Pflicht gemacht: i stenS: Keine anderen Briefe in diese Einschreibbüchelchen zur Aufgabe anzunehmen, ^js jene, welche mit dem gleichen Siegel geschlossen sind, welches in dem vörgedach- ten Einschreibbüchelchen beygedrückt ist. «tens: Für die Briefe, für welche die Entrichtung des halben Porto's Statt findet, die eingehobenen Tape-Gebühren in dem Briefbuche ordnungsmäßig in der Rubrik der frankirten einzutragen, und gehörig in Verrechnung zu bringen. Die Führung der Ernschreiböüchelchen hat jedoch, wie es sich von selbst versteht, bey jenen Briefschaften zu unterbleiben, welche von Seiner Majestät dem Kaiser und allen einzelnen Gliedern der allerhöchsten Familie zur Aufgabe gesendet werden, oder an Höchst- dieselben mittelst der Post ein treffen. h. 14267. Jene Parteyen, welche von Amts wegen, jedoch gegen Zahlung und Verrechnung des Porto's, correfpondiren, haben rn ihren Einschreibbüchelchen das Gewicht oder die Gat­tung des Briefes selbst beyzusetzen, mithin nur die Taxirung und Beyrückung des Porto- Betrages dem Post-Offiziere zu überlassen, von demselben jedoch die Unterschrift zu for­dern; dagegen öey Abgabe der Briefe der Postbeamte von den Patteyen die Fertigung zu verlangen hat­§. 14268. D ie Behörden, Aemter und einzelnen öffentlichen Anstalten, welche in der Corre­spondenz unter sich von der gleich baren Entrichtung des Brief-Porto's befreyt sind, und über die Auf- und Abgabe ihrer Briefschaften eigene Post-Journale zu führen haben, sind in dem Verzeichnisse Ui ver zweyten Abtheilung aufgeführt. §. 14269. Auch sind von der gleich baren Bezahlung des Brief-Porto's in der -?N ' • Corre- sssondenz befreyt die MappirungS - Direktionen und Hüter - ÍHreaúveu , :: ^ 5 Ban- xv. > ' 6 ~ Welche Individuen die Post- Porto - Freiheit genießen. Hkth. am 17. Dec. 818.18090. y> » ai. 2ÍOY, 819. I 1674 UNd 1675. Führung der binschveibkü- chelchen. Hkth. am 17. Dce. 6,8.18090. Sonstige Beobachtungen bey Führung derEinschreibbüchel- chen. Hkth. am 5. Nov. 785. 1 »33o. ■» » 8. Apr. 804. 11795. Welche Aemter. Brauschen, ic. gegen Haln nq der Post- Journale die Porro - Frei,heit genieße«. Hklh.ani>3. ©cpt. 796 >474. » » 10. ©ept. tioti.M >o3b, » * 18. 5)tc. Boti. M >455. . -» » 10. Htl?. 8>4- I 691, ■ » » 17. 1i)ec. 818. 1 8090. Welche brauschen noch TvC5 nee portos ey tm,\' Hkth. am4. Lug. ! >9. 1 5o56.

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