Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

Von der Vorspann in den Erblanden. 2Z7 <t) Vey Commanden un- Transporten. Hkrh. am 9. Iun. 782. G z->53. » » 24. Fed- 8.4. I 833 und 890. reiche für den Stab.von zwey Feld-Bataillonen sowohl, als für eine jede Compagnie oder Escadron, 2 vierspännige oder 4 zweyspännige Wagen anzuweisen. In Ungarn werden jeder Compagnie oder EScadron, dann dem Regiments - Stabe 3, in Galizien aber 4 vierspännige Wagen passiert. Beym Ausmarsche müssen alle Kranken oder zum Marschiren Untauglichen zurück bleiben, und jene, welche unter Weges krank werden, sind mit der Truppe bis zur ersten Station, wo einknegscommissariatischer Beamter ist, fortzubringen, der dann für sie, wenn daselbst kein Spital iss, bte Vorspann anweifet. §. 14165. W enn die Garnisons - Bataillone marschiren , so sind jeder Compagnie die Vorspanns­wagen nach dem bereits oben in den verschiedenen Landern bestimmten Ausmaße anzuweisen; dagegen ist für den Stab des Garnisons-Bataillons nur die Halste von der vorwärts für den Regiments-Stab ausgemessenen Vorspann abzureichen. Nach diesem Ausmaße sind auch die Grenadiers-Bataillone beym Ausmarsche zu behandeln. §. 14*66. Wenn die Regimenter, Bataillone oder Corps nicht mit ganzer Bagage ausmarschiren, und wieder in die vorigen Stationen zurück kehren, so ist in allen Erblanden die Halste von dem oben erklärten Vorspannsausmaße zu passieren. Wo Proviant-Wagen bry Regimentern sind, und die Vorspann angewiesen wird, so sind so viele halbe Vorspannswagen, als Proliant-Wagen mitgeführt werden, von der bestimm­ten Anzahl der Vorspann abzuschlagen; für Galizien jedoch hat ein bespannter Proviant- Wagen für zwey vierspännige Vorspanswagen, und in Ungarn, Siebenbürgen und im Ba­nate für Einen und Einen halben Wagen zu gelten. §. 14167. Wenn von was immer für einer Truppengattung kleine Commanden, Reconvalescenten, Recruten, Civil-oder Militär-Arrestanten u. d. gl. Transporte von 20 bis 5o Köpfen Vor­fällen , so kann für solche in den deutschen. Erblanden und in der Lombardié ein zweyspänni- ger, in Galizien aber ein vierspänniger, und von 60 bis 100 Köpfen in den deutschen Erb­enden 1 vierspänniger Wagen oder 2 der zweyspannigen, in Galizien s vierspännige, und in Ungarn bey einem derlei; Commando oder Transporte bis 100 Köpfe allezeit 1 vier­spänniger Wagen angewiesen werden. DteseS Ausmaß darfjedoch nur überschritten werden, wenn eine Bestätigung beygebracht lvird, daß die während des Transportes erkrankten Leute nicht anders fortzubringen waren. §. 14168. Sßenn Commandirte zur Beschleunigung eines Marsches mit Wagen or Ort und Stelle befördert werden müssen, so |tnb die Vorspannsfuhren nach den Köpfen dergestalt zu bestim­men, daß in den deutschen Erblanden und in der Lombardié ivenigstens 10 Köpfe mit ihrer heyhabenden nörhigen Bagage fortgebracht werden können, wozu ihnen 2 zweyspännige, in Ungarn aber für 6 Köpfe, und in Galizien für 4 Köpfe ein vierspänniger Wagen anzuwei­sen ist. §. 14‘6'). Bey Transportirung der Knaben in die Militär-Erziehungshäuser kommt es wegen Ausmessung der Vorspann immer auf die Beurtheilung desjenigen an, welcher die Vorspann anwerset, indem mit derley Knaben auch immer Leute zur Aufsicht geschickt werden, mithin auch .ruf dieselben Rücksicht zu nehmen rst. §. 14170. Dey Transportirung der Kranken und derley Weiber mir Kindern oder estrupirten Invali­den in die Invaliden - Häuser ist die Vorspann, wie bey den Commandirten, die der geschwinderen Beförderung halber auf Wagen geführt werden, nach den Köpfen, wie oben gesagt, abzureichen; in jenem Falle aber, wo nur Ein oder zwey Individuen zu führen wären, in den deutschen Erb­landen, Galizien und der LombarLie Ein zweyspänniger, in Ungarn aber Ein vierspänniger Wagen abzureichen. e) Bey Commandirten zur Beschleunigung des Marsches. Hkrh. um <-- 2un. 782. G 2753, (Sorpg mit sanier Jogágé Pott feiner ©ráfion. g-jnn. 78h. G 2753. 1») Söeirnt Jíuémarftfte bee ©arnifong äSutaiüone. Öftfc. am 9. 3un. 782. G 2753. 0 aSepm 2íu5marfdfje bee SRegmienter ohne 23agage. £Ftlj. am 9. 3un. 782. g 2753» f) ®eo irangportiruns ber Knaben in bie Wilitar; iieSungé&auíer. Sftb- am 9.3nn. 782. G 2753, gi 23et> SYdnáportirnng ber Traufen unb 3noaltben. #ftft. aut $• 3un. 782. G 2753.

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