Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
Von der M usterung eines I n v alidsn- Ha üses. 'i 17 Ob auf die Verzinnung des Kupfergeschirres gesehen werde? Ob das Spitals - Protocoll über Empfang und Ausgabe richtig geführt werde, und ob sich eine, und welche Forderung oder Schuld ergeben habe, die in dem Ausweise Nr. 10 auszuweisen sey? Wo der Uebergenuß herrühre, und in wie fern solcher bey der bestmöglichsten Wirthschaft dennoch unvermeidlich nothwendig war? Ob sich bey Verabreichung des Beytrages für die Weiber, welche selbst erkranken, oder deren Männer krank in das Spital kommen, der Vorschrift gemäß benommen werde. Der auf derley Weiber von einer bis zur anderen Musterung verausgabte Geldbetrag ist in der Relation nur summarisch anzuzeigen. Ob eine Haus - Apotheke besteht, und in welchem Zustande sich die Utensilien und Requisiten befinden? worüber das Jnv en tariu m Nr. 11 zuzulegen ist.. Ob ein ärztlicher Instrumenten-Kasten vorhanden sey , und in welchem Zustande er gefunden wurde? über den das Jnventarium Nr. 22 anzuschließen ist. Ueber die ärztlichen Bücher ist das Jnventarium Nr. -3 beyzulegen. §. i3. Wie viel Mann zu Hausdiensten angemessen befunden wurden, und ob sie dieser Dienstleistung entsprechen? §. i4. Ueber die halbinvaliden Leute ist die Rearbitrirungs-Consign ation Nr. 14 beyzuschließen , und dabey anzuzeigen, zu welchen leichteren Diensten sie auch angemessen waren. §. i5. Wenn Leute vorhanden sind, welche zu allen Feld-Kriegsdiensten wieder tauglich sind, so ist die Rearb i tri rungs-Liste Nr. i5 beyzulegen, und darüber zu relationiren, welche davon zur Cavallerie, und welche zw' Infanterie classificirt worden sind. §. 16. Ueber die Arrestanten ist die Consignation Nr. 16 zu verfassen, und dabey anzuzeigen, ob der Mann nicht zu lange im Arreste gewesen sey? Ob nicht etwa von der im Arreste gewesenen obligaten Mannschaft, wider die Vorschrift, etwas an den Profoßen entrichtet worden sey? Ob über sammtliche Arrestanten ein ordentliches Protocoll geführt werde, und ob solches von dem Profoßen vorgezeigt worden sey? Wie viele Invaliden bey Wasser und Brot gesessen sind, und welche Ersparung für das Aerarium gemacht wurde? §. 17. Wie viele und welche Gattungen von Stiftungen bestehen? In welcher Anzahl eine jede dieser Stiftungen am Tage der Musterung besetzt war? W ie hoch sich der Stiftungsgenuß einer jeden Mauft? Ueber diese Stiftlinge ist die Co n sign ation Nr. 17 zuzulegen , und dabey anzuzeigen, ob sich bey der einen oder anderen Stiftung eine Ersparung, und wodurch sie sich ergeben hat. §. 18. Ist die Anzahl der verheiratheten Stabs - Ober-Ossiciere und vom Feldwebel abwärts mit der Unterscheidung, wie viele Weiber im Invaliden - Hause anwesend sind, in der Relation nur summarisch zu bemerken. Wie viele Fouriere gehenarhet, und ob sie dadurch ihr Schicksal verbessert haben, ist anzuzeigen. Ob sich die Verheiratheten seit der letzten Musterung vermehrt odervermindert haben ? Wie viele gebrechliche Weiber seit letzter Musterung entweder versorgt worden oder sonst ^abgegangen sind, und wie viel noch bey der gegenwärtigen Musterung vorhanden waren? Nr. Nr. 11, 11 unv i3. Nr. 14. Nr. .5. Nr. 16. Nr. 17.