Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
1 > ö LI. Hauprstück. IV. Abschnitt. §. W ie viele Kinder männlichen und weiblichen Geschlechtes vomOssiciere und vom Feldwebel abwärts vorhanden sind, ist in der Relation nur su in mari sch zu bemerken. Ob sich die Anzahl der Kinder überhaupt feit letzter Musterung vermehrt oder vermindert habe? W'e viele gebrechliche Kinder seit letzter Musterung entweder versorgt, oder sonst abgegangen sind, und wie viele bey der gegenwärtigen Musterung noch vorhanden waren? Ob ans die Verpflegung und Versorgung der Kinder bey Erreichung des 14. Jahres gesehen wird? Ob auf die Erziehung der Kinder die so nöthige Aufmerksamkeit verwendet werde? Ob erne Schule int Hause besteht? in welchen Lehrgegenstanden die Kinder den Unterricht erhalten, und mit welchem Erfolge? Ob die Kinder der Aelrern vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts in eine Civil- Schule geschickt werden, und was sie für den Unterricht bezahlen müssen? Wer den Religions-Unterricht ertheilt? Aus welchem Fonde die Schulbücher, das Papier und die sonstigen Erfordernisse für die Schule angeschafft werden? §. 20. Ob über die Einkünfte und Ausgaben der Invaliden-Haus-Kirche, so wie über die Kirchen-Apparamente und Geräthschaften die Protocolle ordentlich geführt, und die Rechnungen an die HLskriegsduchhalrung linmer richtig gelegt worden? lieber die am Tage der Nr. *'<’» Musterung vorhandenen Apparamente und Geräthschaften ist das Inventar rum Nr. 18 zuzulegen. Wenn bey einer Kirche eine Uhr bestehet, so ist anzuzeigen, ob und welcher Accord mit dem Uhrmacher abgeschlossen ist. Ob der Haus-Capellan ordentliche Protocolle führe, worin alle Heirarhen, Religions-Veränderungen, Taufen und Begräbnisse eingetragen werden. Ob und was für Capitalien, über welche der Ausweis Nr. 19 zuzulegen ist, zur Unterhaltung der Haus-Capelle vorhanden sind, und wie die eingehenden Interessen verwendet werden. §. 21. Ob die Justiz schleunig und nach den Gesetzen administrirt werde? Ob der Auditor in fernem Zimte rechtschaffen handelt?Ob die Verlasserischaften ordentlich abgehandelr werden, und welche Verlassenschaften noch abzuhandeln rückständig sind? über welche der Ausweis Nr. 20 zu verfassen und zuzulegen ist. Ob den Erben das Verlassenschaftsvermögen richtig erfolgt wird? Ob das Abfahrtsgeld und dre Vermächtnisse für den Invaliden - Fond abgeführt werden ? Wre das Pupillar- Wesen behandelt wird? Ob die Civil-und Klagsachen gehörig untersucht und schleunig abgethan werden? Ob der Ztudiror alle gesetzmäßigen Verordnungen m das Novellen-Protokoll eingetragen hat? Ob die Protocolle über die Pupillar- und Verlassenschafts-Abhandlungen geführt werden ? Ob über die Haus- Correspondenz die Registratur ordentlich geführt wird? Ob die Criminal - Prozesse besonders fascrculirt werden? §. 22. lieber die in der Haus - Cassa vorräthigen Gelder ist der Cassen-Aus w e is Nr. 21 zu verfassen, und diesem der D e p 0 si t e n -Ausweis Nr. 2a, und der A c t l v - A u s- w el S Nr. 23 zuzulegen. In der Relation ist zu bemerken, ob der dießfallsige Betrag rrch- rig überzählt und dre dreyfache Cassa-Sperre vorschrifrmäßig beobachtet werde? >93ít. 1., ii ur.ö »3.