Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 13. (Wien, 1822)
Von der Rechnungsrichtigkcit der Centum az- und Rastel l-)temter.-c) Alle Protokolle über eingegangene Reinigungs- und sonstige Taxe Gelder müssen unta* bírt, und alle halbe Jahre abgeschlossen der Rechnung zugelegt werden. d) Alle Contracte und Vertrage sind im Originale oder in vidrmirter Abschrift bey der ersten Einstellung der Rechnung zuzulegen, wogegen in den folgenden Rechnungen sich hierauf lediglich zu beziehen, jedoch dasZahr, die Rechnung und der Numerus, wo dieselben zuliegen, beygefüget werden müssen. e) Alle Gagen, Quartier - Gelder ic. für die bey diesen Aemtern angestellten Individuen sind mittelst der kriegscommissanatisch bestätigten Percipienten -- Quittungen oder Zahlungs-Listen bey der betreffenden Regiments - Proventen - Cassa zahlbar anzuweisen, daselbst erheben zu lassen, somit derley Gebühren hier nicht zu verausgaben. £) Zn den Quittungen muß, wenn auf verschiedene Gegenstände Ausgaben gemacht werden, jede Ausgabe und jeder Gegenstand specifisch ausgesetzt werden. g) Wenn einem Amte eine Filial-Station untergeordnet ist, so sind von demselben keine specifieirten Rechnungen an die Hofkriegsbuchhaltung zu legen, sondern dessen Empfange und Auslagen müssen in der Rechnung der Haupt-Station durchgeführt werden; jedoch sind sowohl dre Empfange als die Ausgaben distmguirt aufzuführen, und mit der Original-Rechnung der Filral- Station zu belegen. di) Die in dem Formulare eingestellten Empfangs- und Ausgabs - Haupt-Rubriken müssen in jeder Rechnung aufgeführt, und wenn auch wirklich kein Empfang oder keine Ausgabe vorkommt, unter fcte aufgeführte Rubrik das Zeichen, daß nichts vorgekom- men fey, beygefeht werden. Í) Alle Reise-Particularien, und selbst ine Berechnungen und rücksichtlich Ausweise über Diäten und Taxe-Gelder müssen von dem Ober-Kriegs-Commissariare des betreffenden General -Commando's liquidirt, und die liguidirte Berechnung muß der Rechnung bey der Ausgabspost zugelegt werden. •Ü) Wenn nach den Local-Umständen zuin Besten des Aerariums, zur Erleichterung deramt- handelnden Personen und zur Verminderung der Schreiberey etwas sich verbessern ließe, so hat das respicirende Feld-Kriegs-Commissariat seine gutachtliche Meinung und seinen Vorschlag jenem besonderen Bogen beyzurücken, auf welchem die Anmerkungen, welche etwa zu machen als nöthig erachtet werden, aufzuführen sind, und welcher in der kriegscommissariatischen Revisions - Clause! zu allegiren , und der Geldberech- »ung beyzulegen ist. b. 13364. ' Wie die halb jährige B au-Repara ti o ns- Geldb erech nun g zu legen und die dazugehörige su m m arische Recapitul at i o n, dann die halbjährige Bilanz, so wie die ganzjährige summarische R e c a p i t u l a t i o n s - B i l a n z zu verfassen ist, wird durch die Formulare Nr. 1, -2, 3 und 4 dargestellt. Alle neuen Bauführungen sind von den betreffenden Granz - Regimentern, in deren Bezirk die Contumaz-Aemter liegen, mittelst der Bau - a^auptleute und unter Oberaufsicht der Gränz - Bau-Direktoren zu besorgen, die Geld - und Material-Rechnungen zu verfassen, uno der Hofkriegsbuchhaltung zur Prüfung zu unterlegen. Diejenigen Conrumaz-Aemter hingegen, welche bisher Rechnungsleger und Controllore zugleich waren, haben bey neuen Ballführungen die Baugelder uurer der Mitsperre des den Bau besorgenden Offwlers gehörig zu verwahren, die nörhige Controlle zu führen, fcte Zahlungs- Liste zu fertigen, und fcte richtige Verwendung der Materialien zu bestätigen. Ueber die Reinigungs-und Einfuhrs-Taxen tst der Geldberechrrung das Waaren- «Ex p ed t t i o ns - P r o to c o l l zuzulegen. Dasselbe ist von dem Feld - Kriegs - Comnnssariate Post für Pi.st rücksichtlich der Taxe- Gebühr genau zu prüfen und zu unterfertigen. Eben diesem Protokolle muß entweder das Attestat des Dreyßigstamtes hinsichtlich der Richtigkeit und Gleichstimmigkeit mit dem Drepßigst-Protokolle zugeleget, oder fcic dieߣSie t>te ijalt’jäfcrüte ■©cL&í ferecJ?nuR<í ju (cöír ifi. Ofifc. am ®4- San. S°4- B »q3. » »> 19. <?€&• 818. B 773. 9ir. i, «, 3 x?ti& 4.