Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

1U XL IX. Hauptstück. I. Abschnitt. Derh^iMh^e; Borga») bey Stellung der Docirung bér Monath -Ta­belle; oes Spiegels«; reengagirt haben, oder die der Capitusation ganz verlustig sind. Da seit dem Jahre »802 auch die Inländer der covscribirten Erblande die Capitulation gaudiren, so ergibt sich dieNothwendigkeit von selbst, daß die Rubrik Kö pfe bey der Docirung ber (Kapitulanten gespalten, und so die Zahl von Inländern und Ausländern ausgewiesen werden muß. Bey den Reengagirten sind das Reengagirungs - Geld oder die sonstigen Bedingnisse, und ob derMann auf beständig oder auf wie viele Jahre sich reengagirr hat, aufzuführen, und die dießfalls bestätigten Consignationen sind mit der Monath - Tabelle einzusenden. ­tz. i3i35. Von den Verheiratheten kommen jene nahmentlich in Zuwachs, die im nah ml ichen Monathe copulirt, und in Abgang, die auf was immer für eine Art außer Stand gebracht worden sind. Bey einem Officiere muß beygerückt seyn, welche Heiraths-Caution erlegt wurde, oder ob die Braut den Revers eingelegt hat. Bey den Verheiratheten vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts ist auch anzuführen, welche präsent, wrlche absent, und welche in derCivil-Jurisdiction verblieben sind. Bey der Mannschaft vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts muß ersichtlich seyn, ob die Heirath nach der ersten oder zweyten Art bewilliget worden ist. Erhalt ein nach der zweyten Art Verheiratheter in der Folge die Bewilligung, sein Weib.zu sich zu nehmen, wodurch dasselbe in bte erste Classe versetzt wird, so ift dieses in der betreffenden Monath- Tabelle gehörig ersichtllch zu machen. h. i3i36. Wenn also die Verpflegs-Listen mit Ende des Monathes einlangen, und der Fourier zur Stellung des Monath - Actes schreiten will, so muß er den Srand aus der Verpflegs- Liste vom vorigen Monathe in die gegenwärtige Verpflegs-Liste übertragen, er berichtiget dann den Zuwachs und Abgang nach den vorhandenen Zuwachs - und Abgangs-Documenten, und setzt sich auf bte Verpflegs - Liste rückwärts sonach den verbliebenen Stand vom vorigen Monathe, schlägt den Zuwachs dazu, und den Abgang davon ab, so ergtbt sich nach dieser Standesprobe der gegenwärtige effective Stand. Wenn auf diese Art eine Compagnie oder Escadron berichtiget ist, so schreitet er zur Verfassung der Docirung der Monath - Tabelle, überträgt zuerst das Verbliebene, stellt sich sodann nach den vorhandenen Documenten den Zuwachs und Abgang, und docirt sofort die Veränderungen des Standes und der Gebühr, welche sich durch die übrigen Documente er­geben. Bey jeder Compagnie oder Escadron muß die Verpflegs - und Beguartierungs-Art, nebst den allenfallsigen Gebührsnachträgen und Abzügen bemerkt werden. Wte sich nun bey einer Compagnie oder Escadron benommen wird, so gehet es durch alle Compagnien und Escadronen des Regiments, und ist die Docirung der Monarh-Tabelle fertig, dann schreitet er zur Verfassung des Spiegels von der Monath - Tabelle. §. 13137. Im Spiegel der Monath- Tabelle werden der Stab und die Supernumerären nah­mentlich mit Bemerkung der Präsenten, Absenten, Commandirten und Beurlaubten auf­geführt. Bey den Prima - Ptanisten ist außer dem auch noch auszudrücken, welche davon obl i- gttt, itnd welche unobligar sind. Bey den Compagnien oder Escadronen im Spiegel wird der vom vorigen Monathe verbliebene effective Stand, dann der verschiedenartige Zuwachs, und die Summa sammt Zuwachs, aufgeführt, sofort der Abgang von der Summa sammt Zuwachs abgeschlagen, wo sich dann der effective Stand des gegenwärtigen Monathes ergibt. Dann folgt das B e n a n n t l i ch, welches sich auf den vormonathlichen Spiegel und auf die Docirung des Zuwachses und Abganges, dann der Avancirten- und Degradirten- Rubrik des gegenwärtigen Monathes gründet.

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