Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
Vrn der Rechnungsrichtigkeit der Regimenter, Bataillone und Corps. > l 1 Die Offtciere sind in dem B e n a n n t l i ch nahmentlich, und die Mannschaft vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts chargenweise auszuweisen. Diese müssen alsdann den ganzen effectiven Stand ausmachen. Wenn auf dies Art alle Compagnien und Escadronen berichtiget sind, so ergibt sich die Summa des effectiven Standes; — der komplette Stand wird durch alle Chargen entgegen gehalten, sofort ergibt sich die Ueberzahl, oder der Abgang, welcher mit den aus- gewwsenen Chargen genau stimmen muß. §. i3i30. Wenn nun der Spiegel und die Docirung der Monath- Tabelle auf diese Art ganz hergestellt ist, dann gehet der Acten-Steller auf die Verfassung des V e r p fl eg s e n t- wurfes (nach dem Formulare Nr. 2) über. Es wird nähmlich aus dem Spiegel der Monath - Tabelle der effective Stand chargenweise vom Stabe angefangen brs zur letzten Compagnie oder Eskadron angesetzr, dann werden nach -der Docirung der Monath-Tabelle noch der Zuwachs, die Avancirten und Degra- dirten, die Arrestanten, die mit minderem oder höherem Gehalte Stehenden, die auswärts Commandirten, Absenren, uno die Beurlaubten bey jeder Charge bemerkt, und der Abgang am Ende beym Stabe und bey jeder einzelnen Compagnie und Eskadron aufgeführt. Es muß wegen der deutschen und ungarischen Gebühr genau auf die Länder gesehen werden, in welchen die Leute zugewachsen oder abgegangen, commandirt, oder absent sind, und ob sie daselbst mit ganzer oder Arrestanten - Verpflegung gestanden sind , oder noch stehen. Die in der zweyten Rubrik des Verpfiegsentwurfes inwärts auSgesetzten Chargen, die entweder pro toto in loco, absent, oder beurlaubt, oder nach verschiedenen Daten mit ihrer Gebühr donrt sind, müssen summirt werden, dainit die Ue-erzeugung vorhanden ist, daß sie zusammen nicht mehr und nicht weniger Köpfe ausmachen, als bereue aus dem Spiegel der Monath-Tabelle eingetragen, und in der Rubrik auswärts aufgeführt sind. ' Ist nun durch alle Compagnien und Escadronen der effektive Stand mit der Docirung angesetzt, dann wird zur Ausschlagung der Gebühr geschritten. Wie von einer Compagme oder Eskadron die Gebühr gestellt ist, so wird die Summa der Gebühr gezogen, welches durch alle Compagnien und Escadronen durch geschieht, dann kcmmt die sunnnansche Recapitulation, welche die Gebühr des Stabes, der Supernumerä- rcn und aller Compagnien und Escadronen enthält, die sonach absummirt wird. h. i3i3(). Hinter der summarischen Recapitulation kommen dann die Beylagen des Ver Pflegsentwurfes. Diese bestehen: , 1 stens: In dem bezahlten Brotgelde. 2tens : » der bezahlten Medaillen-Zulage. 3tens: » der Zulage für den Regiments-Capellan. 4ten5: » der in natura nicht gefaßten Naturalien. 5tens: * dem den Ober-Officieren gebührenden Dienstpferd-Aeguivalent. 6tens: » den gegen reaulamentmäßige Bezahlung abgefaßten Naturalien. 7tens: » dein Sterb - Quartale für die mit Tod abgegangenen Officiere. Lrens . » dein Weiberbeytrage kranker Männer. igtens: » dem Hufbeschlage für leere Pferde. intens: » dem von Ossicieren in natura nicht gefaßten winterlichen Brennholze. urens: -» dem Fourierschützen- Aequivalent, und »2tens: » der für fremde Regimenter und Corps vorgeschossenen Verpflegung unter Zulegung der Standesausweise. Band xn. 4 * des. Verpfleg« ntwuefeö; a. Beylogrn d-sstlben ..