Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Vor: der Rechnungsrichtigkeit der Regimenter, Bataillone und Corps. itens: Zurück gelangte Deserteure sind mittelst PräsentirungS Liften auszuweisen, und diese Listen haben nicht nur den Zuwachetag, sondern auch ob der Mann vom Lande oder vom Militär eingebracht, carrellmaßig ausgeliefert worden rst, oder sich selbst gemeldet hat, ersichtlich zu machen. ^tens: Per errorem in Abgang. Hier wird die Ursache umständlich aufgeführt, warum, wie, in welcher Mo­nath-Tabelle und unter welchem Datum der Mann in Abgang gebracht wur­de, und seine abermahlige i» Stand Bringung wird mit einem der Monath- Tabelle zuzulegenden Documente, welches den Zuwachs erweiset, legikmrnt. Ktens: Neu Angeworbene, cstens: Vom Lande Ausgehobene und Gestellte, ivtens: AlS Vagabunden zum Militär Abgegebene, und utenS: Statt Entlassener gestellte Recruken, sind bezugsweise des Zuwachstages durch Assent-Listen, welche die Art des Zuwachses, nebst dem Werb- und Handgelde auswelsen, zu legitimiren, und diese Assent-Listen sind mit der Monath- Tabelle einzusenden. Zn der Rubrik von Dominien auSgehoben und gestellt sind auch die Reserve-Männer tn Zuwachs zu bringen, welche zur Complertirung eingezogen werden, und weil sie schon zur Zeit der Abrichtungsstellung assentirr wurden, so sind über dieselben lediglich Prasenrirungs - Listen, die mit den nähmlichen Rubriken, feldärztlichen und kriegscommissariauschen Clauseln, rote die Assent - Listen, zu versehen sind, zu verfassen, und mit der Monath-Ta­belle einzusenden. i2teoS: Von der Schanzarbeit Zurückgelangte. Ueber diese wird der Zuwachstag mit einer der Monath - Tabelle zuzulegenden Abgabs - Liste der betreffenden Festung, wo er ingesessen ist, legitimirt. r3tenS: Zm Regiments transfenrte Dienstpferde sind immer mittelst Regiments - Be­fehles auSzuwetsen. »4tenS: Von anderen Regimentern übersetzte Officier- und Prima-Plana-Dienstpfer^ de müssen immer mittelst TranSferirungs-Listen ausgewiesen werden. ZStenS: Durch Lieferanten ) >b-°ns: Durch da- R-g.m-m / «kauft- D.-nstpfe-d«. >7tenS: Eiugerheilte feindliche Beutepferde. »LtenS: Von feindlichen Deserteuren avgelösete Pferde werden mit Assent-Listen, welche, nebst dem Tage, auch die Akt deS Zuwachses, und waS dafür gezahlt worden ist, auSwetsen müssen, legitimirr, und die Assent-Listen sind mit der Monarh- Tabelle einzusenden. Die von Gestüten und vom RemontirungS- Departement empfangenen Re. monten gehören in die Rubriken der mittelst Transferirung erhaltenen Pferde, rytens: Mir Deserteuren eingelangte und rostenS: sonst eingebrachte Pferde müssen mittelst PräsentirungS-Listen, welche die Art und den Tag deS Zuwachses, dann ob und was dafür bezahlt wurde, zu ent­halten haben, ausgewtesen werden, welche Listen ebenfalls mit der Monath- Tabette einzusenden sind. §. i3i27. Der Abgang kann sich ergeben, durch: *• Regiments tranSferirte Officiere und Mannschaft. 2. Zu anderen Regimentern und CorpS tranöferirte Offteiere und Mannschaft. 3. Quittirte und cassirte Ober - Ossiciere. 4. Zn Pensions-Srand übersetzte Officiere. Abgang-

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