Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Zuwachs; wie der Zuwachs auáiuuKfc' f«ii iS; Alle in dem M onath e bezugsweise des Standes sich ergebenden Ver­änderungen werden, nebst dem Zuwachse und Abgänge in der Docirung der Monath-Tabelle ausgewiesen. §. l3l2 5. Der Zuwachs kann sich ergeben, durch: 1 . Im Regiments transferirte Ober-Officiere und Mannschaft. 2. Von anderen Regimentern oder Corps transferirte Ober-Officiere und Mannschaft. 3. Neu Ersetzte. 4« Aus dem Pensions - Stande wieder angestellte Officiere. 5. Aus der Kriegsgefangenschaft zurück gelangte Officiere und Mannschaft. 6. Sich selbst gemeldete oder eingebrachte Deserteure. 7. Per errorem in Abgang und wieder in Zuwachs gebrachte Ober-Officiere und Mannschaft. 6. Die neu angeworbenen Recruten. 9. Vom Lande Gestellte. 10. Als Vagabunden zum Militär Gestellte. 11. Statt Entlassener Gestellte. 12. Von der Schanzarbeit Zurückgelangte. 13. Im Regiments transferirte Dienstpferde. 14. Von anderen Regimentern übersetzte Officiere und Prima-Plana- Dienstpferhe. 15. Von Lieferanten erkaufte Dienstpferde. »6. Von Regimentern » » 17. Eingetheilte feindliche Beutepferde. 18. Mir Deserteuren eingelangte Pferde. 19. Von feindlichen Deserteuren abgelösete Pferde» 20. Sonst eingebrachte Dienstpferde. $. 18126. Der Zuwachs ist folgender Maßen auszuweifen: istenS: Die Transferirungen im Regiments oder Corps gründen sich auf Regtments- oder Corps-Befehle. stens : Die Transferirungen zu anderen Regimentern und Corps müssen mittelst Trans- ferirungs - Listen legitimirt seyn. 3tens: Neu Ersetzte. Diese sind mir dem Schreiben des Regiments-Inhabers oder mit der hierzu ergangenen Verordnung zu legitimiren. Kleine Stabsparteyen und Prima-Planisten, dann ohne Entgeld zugewach­sene Cadetten und Fourierschützen müssen mit Assent - Listen legitinnrt, und diese Assent-Listen mit der Monath-Tabelle eingesendet werden. In den Assent-Listen über Fouriers muß in der kriegscommissariatifchen Clau­se! mitenthalten seyn, nach welcher Classe dieser Fourier bey der Prüfung be­funden und assenrirt worden ist, was auch in der Monath-Tabelle und m der nächsten Muster - Liste anzumerken ist. Auch ist der Kriegs-Commlffär nahment- lich aufzuführen, der ihn geprüft hat. 4tevs: Aus dem Pensions - Stande wieder zur Dienstleistung angestellte Officiere. Ueber diese müssen die deßhalb erffossenen Verordnungen producirt werden. 5tens : Aus der Kriegsgefangenschaft zurück gelangt; dociren den abermahligen Eintritt in die Gebühr, die Revisions- oder Prasentirungs-Listen, welche zur Legiti­mation des Zuwachstages mit der Monath * Tabelle einzuschicken sind. XLIX. Hauptstäck. I. Abschnitt. J

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