Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

i3i56. Die Aktiva theilen sich: ,stens: In Aera rial-Activ a.' 2tens: Zn P articular-Activa. Unter den Ae rar i al-Acti ven werden alle jene Beträge verstanden, die das Re­giment dem Aerarium vorgeschossen hat, und die aus der Kriegs- oder Jnvaliden-Cassa zu erfolgen sind. Dahin gehören die vorgeschossene Verpflegung für fremde Regimenter, die Vorschüsse auf Conscriptions - und Medikamenten-Auslagen, die vorgeschossenen Dotationen für die Erziehungshauser, die vorgeschossenen Reise-Spesen, das doppelt abgeführte Monturs- Geld, vorgeschossene Pensionen, die im Cassa - Ausweise ausfallende Forderung, die An­schaffung der Halfterstricke beym Ankäufe der Fuhrwesenspferde, und sonstige Vorschüsse mehr. Unter den Partikular-Aktiven werden solche Beträge verstanden, welche das Regiment von den Compagnien, Escadronen, oder von sonstigen Parkeyen zu fordern hat. Dahin gehören die Rechnungsreste der Compagnien, Escadronen und Rechnungsleger, die zu viel berechnete Verpflegung, laut Monath - Extrakte, die Vorschüsse auf Equipirung, die Spitalsschuld, das Supererrogat an Regiments-Unkosten, die zu viel aufgerechnete Vorspann, die Auslagen auf Feld - Requisiten-Reparatur, und ähnliche Beträge. Der Ac t iv-Ausw eiS bestehet auS dem Empfange und aus der Verwendung. Zu ersterem gehört Alles, was an neuen Forderungen für das Regiment erwachsen tfl, und zur letzteren, was zu deren Abtragung in die Regiments-Cassa eingegangen ist. Bey Behandlung der Posten in der Berechnung der Verpflegs - Listen kann also nach der Regel beym Empfange nur ein Activu m in Ausgabe, und in der Verwendung ein Activum in Empfang Vorkommen. Nach der Ausgabe kommt das Benanntlich der Aktiva. Dieses enthält: »stens: Den Rest vom vorigen Monathe. 2tens: Den Empfang. Ztei :*: Summa von beyden. Htens : £>te Ausgabe hiervon. 6tens: Den verbliebenen Rest. Es muß eben so, wie bey den Depositen, darauf gesehen werden, daß das Benannt­lich so viel möglich individuell ausgewiesen werde, damit nicht unrichtige Abschreibungen, und dadurch Verkürzungen der Parteyen Statt ssnden. tz. íSiőy. Bey Herablangung der hofkriegsbuchhalterischen October-Anmerkung wird die Nach­tragsrechnung gelegt, welche gerade so, wie die monathliche Haupt-Gelder-Berech­nung, verfaßt wird. ' < Ist diese abgeschlossen, so wird dann zur Stellung der jährlichen Rechnungen geschrit­ten, welche man den T o t a l-Au s we i s nennet. §. i3i56. Der Total-Ausweis (welcher nach dem Formulare Nr. 2» zu verfassen ist), ist daher nichts Anderes, als eine Z u sam m e n se tz u ng von dem Empfange und von der Gebühr durch alle zwölf Monathe, und bestehet daher: »stens: Aus dem Empfange von Geld, Naturale und Service. 2tens : Aus der Gebühr auf Verpflegung, Naturale und Service. 3rens: Aus der Verwendung auf Recrurirung. 4tens; Aus der Verwendung auf Vorspann, Schlafgeld und Zinszimmer. Lrens: Aus der Verwendung an Eznra - Geldern. Band xii. 0 * Non der Rechnungsrichtigkeit der Regimenter, Bataillone und Corps. «) Aktiv« Nachtragsrechaiung; Total-Ausweis; Nr. 11.

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