Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Empfang; Verwendung; Krens: Aus der Gebühr und Verwendung au Regiments-Unkosten und Feld-Requisi­ten - Pauschale. 7tens: Aus dem Summarium, in welchem die ganze Verwendung wiederhohlt, der Empfang dagegen gehalten , und sofort der Rest oder die Forderung ausge­wiesen wird. §. i3i5o< lieber die Montur, dann Lederwerks - und Rüstungssorten wird eine jährliche B erechnung (nach dem Formulare Nr. 22) gelegt, welche man die M onturS - Aus­weis-Tabelle nennt. §. i3i6o. Diese besteht aus Empfang und Verwendung. In Empfang kommt Alles, was »stens : nach den Monturs - Oekonomie- Commissions- Extrakten (nach dem Formulare ^) empfangen worden ist. 2tens: Jene Monturs-Stucke, mittelst der nach den zwölf Monathen summarisch zu­sammen gestellten Cousignation B, von den von anderen Regimentern zugewach­senen Leuten. Die von jedem Regimenre besonders ausstellende Summa wird mit der Bemerkung des Regiments in die Monturs - Ausweis - Tabelle in Em­pfang übertragen. 3tens: So auch solche Monturs-Sorten mittelst summarischer gomlgnatiotvC, welche die selbst gemeldeten und attrapirten Deserteure und die aus der Kriegsgefan­genschaft zurück gelangte Mannschaft mit zurück gebracht hat. „ chtens : Das Fourierschützen - Monturs - Geld nach dem Formulare D. 5tens : Die Monturs - Gelder für ex propriis oder statt Entlassener gestellte Mannschaft (nach dem Formulare E). 6tens : Die Leibel-, Holzmützen- und Fäustlings-Macherlohns-Gelder (nach dem For­mulare F). 7tens : Die Sohlengelder (nach dem Formulare G). Ltens : Der Röckel- und Leibel-Knöpfe-Einzieherlohn (nach der Consignation H). ytens : Der mit letzter Monturs-Ausweis - Tabelle verbliebene Rest. §. i3161. In die Verwendung kommen: »stens: Jene Sorten (mittelst der summarischen Consignation I), welche die zu ande­ren Regimentern transferirte Mannschaft, dann 2tens: solche Stücke, welche die desertirte, und die in Kriegsgefangenschaft gerathene Mannschaft mitgenommen hat (nach dem Formulare K). 3tens: Was den Entlassenen mitgegeben, und den Verstorbenen beybelassen worden ist (nach der summarischen Consignation L). 4tens : Mittelst Abnützungs - Consignation M jene Sorten, welche ihre Dauerzeit aus­gehalten haben. 5tens: Unter Zulegung der Passierungs - Consignatiouen N, die Monturs - Stücke, welche in Verlust gerathen oder sonst vor der Zeit zu Grunde gegangen sind. btens: Was an erlegtem Monturs - Gelde für ex propriis und statt Entlassener gestellt» Mannschaft abgeführc worden ist (nach der Consignation O). 7tens: Der Leibel -, Holzmützen - und Fäustlings - Macherlohn (nach der Consignation P). 8tens : Der Röckel-, Leibel- und Knöpfe-Einzieherlohn (nach der Consignation Q). t)tens : -Die Sohlengelder (nach der Consignation R). XLIX. Hauptstucf. I, Abfch nitt. !»íöRtaráí2íuán?elá=Sabctfe; 3Tr. *».

Next

/
Oldalképek
Tartalom