Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
Empfang; Verwendung; Krens: Aus der Gebühr und Verwendung au Regiments-Unkosten und Feld-Requisiten - Pauschale. 7tens: Aus dem Summarium, in welchem die ganze Verwendung wiederhohlt, der Empfang dagegen gehalten , und sofort der Rest oder die Forderung ausgewiesen wird. §. i3i5o< lieber die Montur, dann Lederwerks - und Rüstungssorten wird eine jährliche B erechnung (nach dem Formulare Nr. 22) gelegt, welche man die M onturS - Ausweis-Tabelle nennt. §. i3i6o. Diese besteht aus Empfang und Verwendung. In Empfang kommt Alles, was »stens : nach den Monturs - Oekonomie- Commissions- Extrakten (nach dem Formulare ^) empfangen worden ist. 2tens: Jene Monturs-Stucke, mittelst der nach den zwölf Monathen summarisch zusammen gestellten Cousignation B, von den von anderen Regimentern zugewachsenen Leuten. Die von jedem Regimenre besonders ausstellende Summa wird mit der Bemerkung des Regiments in die Monturs - Ausweis - Tabelle in Empfang übertragen. 3tens: So auch solche Monturs-Sorten mittelst summarischer gomlgnatiotvC, welche die selbst gemeldeten und attrapirten Deserteure und die aus der Kriegsgefangenschaft zurück gelangte Mannschaft mit zurück gebracht hat. „ chtens : Das Fourierschützen - Monturs - Geld nach dem Formulare D. 5tens : Die Monturs - Gelder für ex propriis oder statt Entlassener gestellte Mannschaft (nach dem Formulare E). 6tens : Die Leibel-, Holzmützen- und Fäustlings-Macherlohns-Gelder (nach dem Formulare F). 7tens : Die Sohlengelder (nach dem Formulare G). Ltens : Der Röckel- und Leibel-Knöpfe-Einzieherlohn (nach der Consignation H). ytens : Der mit letzter Monturs-Ausweis - Tabelle verbliebene Rest. §. i3161. In die Verwendung kommen: »stens: Jene Sorten (mittelst der summarischen Consignation I), welche die zu anderen Regimentern transferirte Mannschaft, dann 2tens: solche Stücke, welche die desertirte, und die in Kriegsgefangenschaft gerathene Mannschaft mitgenommen hat (nach dem Formulare K). 3tens: Was den Entlassenen mitgegeben, und den Verstorbenen beybelassen worden ist (nach der summarischen Consignation L). 4tens : Mittelst Abnützungs - Consignation M jene Sorten, welche ihre Dauerzeit ausgehalten haben. 5tens: Unter Zulegung der Passierungs - Consignatiouen N, die Monturs - Stücke, welche in Verlust gerathen oder sonst vor der Zeit zu Grunde gegangen sind. btens: Was an erlegtem Monturs - Gelde für ex propriis und statt Entlassener gestellt» Mannschaft abgeführc worden ist (nach der Consignation O). 7tens: Der Leibel -, Holzmützen - und Fäustlings - Macherlohn (nach der Consignation P). 8tens : Der Röckel-, Leibel- und Knöpfe-Einzieherlohn (nach der Consignation Q). t)tens : -Die Sohlengelder (nach der Consignation R). XLIX. Hauptstucf. I, Abfch nitt. !»íöRtaráí2íuán?elá=Sabctfe; 3Tr. *».