Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Vsa der Rechnungsrlchtigkeit der Regimenter, Bataillone und Corps.-7 Unter )en Particular - De positen werden jene Betrage verstanden, welche die Compagnie oder Escadron, oder eine Partey vom Regiments zu fordern hat. Hierzu gehören die von Capirulanren zurück behaltenen Reengagirungs-Gelder, die erlegten Urleubs-Cautioneu, die von den ohne Gage-Carenz beurlaubten Officieren einge- gangenen Gigen, die auf Equipirung zurück gelassenen Gelder, die zu Particular-Ver- laffenschaflen gehörigen Gelder, die Sterb- Quartale der verheirätheten Standes verstorbe­nen Officiere and sonstige Gelder. Der Tep»siten - Au sw eis bestehet aus dem Empfange und aus der Aus­gabe. Zum erssren gehöret alles dasjenige, was für das Aerarium, für die Compagnien, Eöcadronen und Parteyen als Forderung erwachst, und zur letzteren alles dasjenige, was für das Aevrium, für Compagnien, Escadronen und Parteyen aus der Regimenrs- Cassa an derley Depositen abgeführt und erfolgt wird. Bey Behaidlung der Posten in der Berechnung der Verpflegs - Lilien kann also in der Regel beym Empange nur ein Depositum im Empfange, und tn der Verwendung nur ein Depositum in Alögabe Vorkommen; hierzu kann jedoch die Ausnahme eintreffen, daß auch in der Verwenduig ein Depositen-Empfang sich ergeben kann, wenn nahmlich gegen die Gebühr zu wenigberechnet worden ist. Nach der Ausgabe kommt das Benanntlich der Depositen. D ieses eithält: rstens: Den Kest vom vorigen Monathe. 2tens: Den Empfang. 3tens: Dl« Summa von beyden. 4tens: Di« Ausgabe davon, und Ztens: denverbliebenen Rest. Cs muß ununterbrochen darauf gesehen werden, daß das Benannt lichso viel möglich individual ausgewiesen werde, damit nicht unrichtige Ab- schrebungen und dadurch Verkürzungen der Parteyen Statt finden. §. i3i53. Der Aus» e i s übe r die Regiments-Unkosten bestehet aus E m p fa ng und Au s g a b e. In Emfarg kommen alle Gelder , welche verblieben, dann halbjährig an Regi­ments-Unkosteil oli Gebühr empfangen , oder für solche veräußerte Requisiten eingegangen sind, die von den Legiments - Unkosten-Geldern angeschafft wurden. Die Ars gäbe findet Statt: rstens: In ordnären Zulagen. 2tens: An Scheib-Marerialien und Brief-Porto, 3rens: » Mmz - Verlust, chtens: y> Rese - Spesen. Zrens: » Likfergeldern. btens: » Spüals - Requisiten. . 7tens: » aüerley Nothdürften.. 8tens: » Prorrete. <>tens: » Pack-Spesen, rvtens: » epkraordinärer Zrllage. utenS: » Remontirungs- und Werbkosten.. i2tens: r, Beköstigung fremder Auditors, rcktens: » Estandarts - Rotten. r^rens: » Zulage für den die separirte Rechnung führenden Fourier. Zur ordinären Rubrik gehören die Tafelgelder für den Obersten und die Zula­gen für den Regiments-Arzt, Auditor, Rechnungsführer und Adjutanten. 2üiUi5 XII, 5 Regiments - Un'ostcn;

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