Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
Von der Rechnungsrichtigkeit, des Militär-Fuhrwesens-Corps. 141 In diese Berechnung sind auch zugleich die Kessel und Casserole sammt Haken mit hinein zu nehmen und gehörig zu verrechnen. tz. 18249. Die Landes - Post» - Commanden haben rücksichtlich ihres Standes und der Verpflegung, dann der sonstigen bey denselben vorkommenden Auslagen eben jene Rechnungs- Fragmente zu verfassen, die für die Divisionen vorgeschrieben sind. Auf die in Ausgabe gebrachten besonderen Vorschüsse für jene Fuhrwesens-Abtheilungen, welche sich an das nahmliche Landes-Posto-Commando verrechnen, hat das Posto- Commando darauf zu halten, daß diese Beträge von den betreffenden Abtheilungen richtig verrechnet werden; hierüber sind aber keine besonderen Vormerkungen zu unterhalten noth- wendig, weil derley Vorschüsse in den Activ - Gelder - Ausweisen behandelt, sofort die nicht berichtigten ohne dieß als Rest ausfallen müssen. Aus den einzelnen Monath - Tabellen der Divisionen, welche zu einem und demselben Posto-Commando ihre Rechnungen einsenden, wird nach dem Formulare Ww, einschließlich des im Lande befindlichen Corps-Stabes, ein Totale monathlich verfaßt, und hierin der complette gegen den effectiven Stand, somit die überzähligen und abgängigen Mann und Pferde genau ausgewiesen. Ueber die sowohl von dem Landes-Posto-Commando verfaßten, als von den Divisionen und Depots eingelangten Berechnungen ist, und zwar über die Gebühr oder Verwendung nach dem Formulare Xx, und über den Empfang nach dem Formulare Y y, das Summ ariu m zu verfassen, dann die in diesem Summarium ausgewiesene Verwendung und der Empfang in der nach dem Formulare 2 z zu bearbettenden Hauptberechnung auf- zunehmen, derselben der Cassa-Ausweis anzuhangen, und die derzeit vorgeschriebenen Depositen-und Activ - Gelder-Rechnungen nach den Formularen Aaa und Bbb anzuschließen. Uebrigens ist ein Haupt-Cassa-Journal nach dem Formulare Cce $u verfassen , und der Hauptberechnung zuzulegen. Ueber die eigenen, dann der Depots und der Divisionen halbjährigen Material- und Requisiten-Rechnungen ist nach dem Formulare D d d die Haupt-Material- und Requisiten-Rechnung zu verfassen, die darin angezogenen Summarien mit den von den Fuhrwesens-Abtheilungen eingelangten Original - Dokumenten zu belegen, und solcher Gestalt einzurerchen. In dem bey der Posto -Commando -Rechnungs-Kanzelley zu verfassenden und einzureichenden Totale der Monturs-Ausweis-Tabelle ist weder der Empfang, noch die Ausgabe dlvlsionsweise, sondern summarisch, mittelst besonderer documentirter Beylagen, nach den bestehenden Rubriken, in Bezug aus dre unter dem vierten Abschnitte rücksichclich der Montur gemachten Bemerkung auszuweisen, und es bleiben die Monturs-Rechnungen der Division und des Depots bey der Rechnungs-Kanzelley zurück. Die Verfassung der Totalien bey den Lander-Posto-Commanden, die Stellung des Cassa-Ausweises, der Deposiren und Activ-Berechnung im Ganzen für alle dahin einzulangenden divisionsweisen Rechnungen bringen die Folge nach sich, daß die Landes-Posto- Rechnungs-Kanzelleyen jammtlich die einzeln dahin langenden Rechnungen von selbst noch Ein Mahl prüfen, und daß dieselben die respicirenden Feld-Kriegs - Commiffariate revidi- ren müssen. Wenn sich hierbey Ungebühren oder systemwidrige Auslagen entdecken sollten, so sind sie von dem respicirenden Feld- Kriegs- Commissar erneuert auf der Monath - Tabelle zu bemerken, und das Landes - Pofto - Commando ist verpflichtet, die Divisionen zur Berichtigung derselben unter eigener Verantwortung sogleich anzuweisen. Das Landes -Posto-Commando hat die Rechnungen an das respicirende Feld-Kriegs- Commiffariat zur Revision und weiteren Einsendung an die Hofkriegsbuchhaltung folgender Maßen zu übergehen, und zwar von dem Posto- Commando und jeder Division: Deehaltunz des Landes- Posto - Eommando's in Absicht auf den Stand und auf die Verpflegung. x Yy. Z z. Bbb. C s e* oda. W w.