Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Von der Rechnungsrichtigkeit, des Militär-Fuhrwesens-Corps. 141 In diese Berechnung sind auch zugleich die Kessel und Casserole sammt Haken mit hinein zu nehmen und gehörig zu verrechnen. tz. 18249. Die Landes - Post» - Commanden haben rücksichtlich ihres Standes und der Verpfle­gung, dann der sonstigen bey denselben vorkommenden Auslagen eben jene Rechnungs- Fragmente zu verfassen, die für die Divisionen vorgeschrieben sind. Auf die in Ausgabe gebrachten besonderen Vorschüsse für jene Fuhrwesens-Abtheilun­gen, welche sich an das nahmliche Landes-Posto-Commando verrechnen, hat das Posto- Commando darauf zu halten, daß diese Beträge von den betreffenden Abtheilungen richtig verrechnet werden; hierüber sind aber keine besonderen Vormerkungen zu unterhalten noth- wendig, weil derley Vorschüsse in den Activ - Gelder - Ausweisen behandelt, sofort die nicht berichtigten ohne dieß als Rest ausfallen müssen. Aus den einzelnen Monath - Tabellen der Divisionen, welche zu einem und demselben Posto-Commando ihre Rechnungen einsenden, wird nach dem Formulare Ww, einschließ­lich des im Lande befindlichen Corps-Stabes, ein Totale monathlich verfaßt, und hierin der complette gegen den effectiven Stand, somit die überzähligen und abgängigen Mann und Pferde genau ausgewiesen. Ueber die sowohl von dem Landes-Posto-Commando verfaßten, als von den Divi­sionen und Depots eingelangten Berechnungen ist, und zwar über die Gebühr oder Verwen­dung nach dem Formulare Xx, und über den Empfang nach dem Formulare Y y, das Summ ariu m zu verfassen, dann die in diesem Summarium ausgewiesene Verwendung und der Empfang in der nach dem Formulare 2 z zu bearbettenden Hauptberechnung auf- zunehmen, derselben der Cassa-Ausweis anzuhangen, und die derzeit vorgeschriebenen De­positen-und Activ - Gelder-Rechnungen nach den Formularen Aaa und Bbb anzuschließen. Uebrigens ist ein Haupt-Cassa-Journal nach dem Formulare Cce $u ver­fassen , und der Hauptberechnung zuzulegen. Ueber die eigenen, dann der Depots und der Divisionen halbjährigen Material- und Requisiten-Rechnungen ist nach dem Formulare D d d die Haupt-Material- und Requisiten-Rechnung zu verfassen, die darin angezogenen Summarien mit den von den Fuhrwesens-Abtheilungen eingelangten Original - Dokumenten zu belegen, und sol­cher Gestalt einzurerchen. In dem bey der Posto -Commando -Rechnungs-Kanzelley zu verfassenden und ein­zureichenden Totale der Monturs-Ausweis-Tabelle ist weder der Empfang, noch die Ausgabe dlvlsionsweise, sondern summarisch, mittelst besonderer documentirter Beylagen, nach den bestehenden Rubriken, in Bezug aus dre unter dem vierten Ab­schnitte rücksichclich der Montur gemachten Bemerkung auszuweisen, und es bleiben die Monturs-Rechnungen der Division und des Depots bey der Rechnungs-Kanzelley zurück. Die Verfassung der Totalien bey den Lander-Posto-Commanden, die Stellung des Cassa-Ausweises, der Deposiren und Activ-Berechnung im Ganzen für alle dahin einzu­langenden divisionsweisen Rechnungen bringen die Folge nach sich, daß die Landes-Posto- Rechnungs-Kanzelleyen jammtlich die einzeln dahin langenden Rechnungen von selbst noch Ein Mahl prüfen, und daß dieselben die respicirenden Feld-Kriegs - Commiffariate revidi- ren müssen. Wenn sich hierbey Ungebühren oder systemwidrige Auslagen entdecken sollten, so sind sie von dem respicirenden Feld- Kriegs- Commissar erneuert auf der Monath - Tabelle zu bemerken, und das Landes - Pofto - Commando ist verpflichtet, die Divisionen zur Be­richtigung derselben unter eigener Verantwortung sogleich anzuweisen. Das Landes -Posto-Commando hat die Rechnungen an das respicirende Feld-Kriegs- Commiffariat zur Revision und weiteren Einsendung an die Hofkriegsbuchhaltung folgender Maßen zu übergehen, und zwar von dem Posto- Commando und jeder Division: Deehaltunz des Landes- Posto - Eommando's in Ab­sicht auf den Stand und auf die Verpflegung. x Yy. Z z. Bbb. C s e* oda. W w.

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