Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

14° <2 R r. S s. T t. V a. Ganziäh-ize, Monturs * Be­rechnung. T y. Umta uschungen schadhafter, mit brauchbaren Sorten zu bewirken, folglich größere Repara­turen, als bey den beweglichen Divisionen herzustellen, und dazu auch mehrere dringende Material-Ankäufe zu unternehmen sind, bey den in Ländern stehenden nächstenDepositorien hingegen die Nachschaffungen, neuen Erzeugungen und Haupt-Reparaturen sowohl, als die Ausrüstungen neu errichteter Divisionen, oder wie immer Nahmen haben mögender neuer Bespannungen rc. rc. vor sich zu gehen haben: so wird bey einem, wie bey dem anderen, in Rücksicht der häufigen Geschäfte die Journalisirung zwar nicht, wie bey den Divisionen, im Ganzen, sondern damit eine eintretende Sconrrirung oder eine Uebergabe von einem an den anderen Officier nie aufgehalten werde, in Abtheilung von der Art, in der gleichwohl daS Ganze ohne Zeitverlust erzielt werden könne, zu führen seyn, welche in dem bestehet, daß: a) Ein Reserve - Errichtungs«Divisions- oder Feld-Depots- und ein Depositorial- Journal lediglich alle in die Rechnungen gehörigen gegenseitigen Verrechnungs-Empfänge und Ausgaben nach dem beyfolgenden Formulare P x> zu enthalten habe. b) Ein besonderes Tagebuch, welches alle Anschaffungen, Einkäufe, dann Ver­käufe, mit der Bemerkung: laut Contracte oder als Handkauf rc. nach dem Formulare Q q enthält. c) Ein Sch mid-Handbuch nach dem Formulare R r. ck) Ein Wagner-Handbuch nach dem Formulare 8 s. e) Ein Sattler-Handbuch nach dem Formulare T t. f) Ueber alle Manipulir ungen ein anderes Handbuch (U u), welches alle kriegscommlssariatischen certiffcirten Abnutzungen und Zergliederungen enthalten muß. Da nun die Depots, Reserve- oder Errichtungs-Divisionen durch diese Vorschrift von den Divisionen nichts ganz Unbrauchbares, sondern nur der Unbrauchbarkeit sich nähernde, noch zu reparirende komplette Sorten und Haupttheile erhalten, und dieses gleichsam eine Austauschung gegen dafür abgegebene andere gute Sorten ist, so werden die Reserve- oder Errichtungs-Divisionen und Depots diese Sorten nach der gegenseitigenRichtigkeitspflegung in ihrem Journale auch allemahl, so wie die Dokumente es sagen, und wie man beym Empfange und der Ausgabe im Corps im siebenten Absätze erklärt hat, in Empfang und in Ausgabe zu stellen, und davon nichts weiter in Abgang zu bringen haben, als was etwa bey einer complert abgegebenen Sorte abgängig ist, und der Uebergeber abqmttiret hat. Wie die im Handbuche R r angeführte Certificats- und A bn utzungs-C o nsignatr o n verfaßt, ausgefertrget werden muß, und was weiter dabey zu beobachten ist, ist bereits mit­telst des Formulares L 1 und im siebenten Absätze hinlänglich erörtert worden. In eben diesem Absätze ist erklärt worden, wie mit den noch brauchbaren Sorten, was die Divisionen von den certificirten Sorten an die Depots abzugeben haben, sich benommen werden soll. Hiernach ergibt es sich von selbst, daß die erwähnten besonderen Tag- und Handbücher, als Theile des Journals, in solchen zu gehöriger Zeit summariter aufzunehmen seyen, und daß die Errichtungs-Procento - Divisionen und Depositorien, welche die Ausrüstungen zu besorgen haben, sobald es auf den Abschluß der ebenfalls von 6 zu 6 Monathen dem respi- cirenden Feld - Kriegs - Commrssariate zu übergebenden Berechnung ankommt, letztere gleich den dazu gehörigen, aus den Handbüchern R r, S s, T t und II n, zu stellenden Er- zeugungs- und Verwendungsschein allerdings nur bloß aus dem Journale und mit solchem einstimmig nach dem vorn für die Divisionen und Depots angeführten Rechnungs-Formulare A a zu bearbeiten, somit im Uebrigen das Nähmliche in Erfüllung zu bringen haben, war vorn deutlich erklärt worden ist. §. 18248. Die ganzjährige Monturs-Berechnung wird nach dem Formulare V v von den Divisionen verfaßt, und, kriegscommissariatijch revidirt, an das betreffende Lan­des-Posto-Commando documentirt zweyfach eingesendet. XR1X. Hauptstück. III. Abschnitt. V y.

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