Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
11 9 L. M. Ií. O. P. q; 8. scheine oder Particular-Journale in dieses Haupt-Journal eingetragen, und die ausfallende Summe in der Hauptberechnung zum Empfange eingestellt. b. Verwendung. In der Verwendung wird zuvörderst die in der Verpflegs- Liste verrechnete Gebühr durch alle Rubriken su m marisch in Ausgabe gebracht, und ein gleiches mit der den Dcenst- pferden verabfolgten Fourage nach dem oben erwähnten, und weiter unten im Formulare angeführten Verfütterungs-Ausweise bewirkt. Das beygedruckte Formular L enthält die Verrechnung der Verwendung auf Recrutirung. Das Formular M auf Remontirung. Das Formular N auf V o rspan n. Das Formular O auf bezahltes oder quittirtes Schlafgeld. Das bezahlte Schlafgeld wird in Ausgabe gebracht, das quittirtr Schlafgeld einwärts ersichtlich gemacht, ohne es in Ausgabe zu bringen. Das Formular P auf Medaillen - Zulage. Das Formular Q an besonderen Vorschüssen für fremde Regimenter und Branschen. Hierbei) ist zu bemerken, daß nebst der Total-Consignation über die ge - leisteten Vorschüsse für alle fremden Regimenter oder Branschen, welche der Hauptberechnung zugelegt wird, auch separirteConsignationenfür jedes Regiment oder für jede Brausche zu verfassen, und an dieselben directe zu senden sind. Die Geld-Material-, dann Material- und Requisiten-Rechnurig ist zwar halbjährig zu verfassen; damit sich aber eine jede Division monathlich den Geldersatz für die deßwegen gehabten Auslagen verschaffe, ist nach dem Formulare R über derley Auslagen eine Consignation monathlrch zu verfassen, und der entfallene Betrag in der Haupt- Gelder- Berechnung in Verwendung zu bringen, und diese Consignation mit den vorge- schriebenen Original - Percipienten - Quittungen zu belegen. Bey einschichtigen detaschirten Fuhrivesenszügen, wo der Fall eintritt, daß sowohl das Pferdbeschläge, als die vorfallende Geschirr- und Wagen - Reparatur, durch Civil-Profes- sionisten besorgt und dafür gegen einzuziehende Quittungen der Arbeitslohn bestritten werden muß, ist (nach dem Formulare 8) die mit den Original - Quittungen belegte Consig- tion über derley Auslagen monathlich zu verfassen, und in derselben sind auch die von den Depots-, Procenten - oder Errichtungs - Divisionen auf Schreib - Materiale ausge- meffenen Beyträ'ge, dann das bezahlte Post-Porto, und der Lohn für das Abdecken und Ausfuhren der umgestandenen und vertilgten Pferde, mit Zulegung der vorschriftmäßig legali- sirten Percipientep- Quittungen und Post-Journale auszuweisen. lieber die bezahlte Transports -Zulage müssen eigene, auf die Docirung der Monath- Tabelle und der Marsch - Route, oder des Lieferscheines sich gründende Zahlungs - Liste« (nach dem Formulare T) verfaßt, und der Hauptberechnung zugelegt werden. Nach dem hier Vorerwähnten bestehen die monathlichen Rechnungs - Fragmente der Fuhrwesens -Divisionen oder Abheilungen: 1. Aus der documentirten Monath-Tabelle nach dem Formulare B. 2. Aus der Individual-Verpflegs - Liste nach dem Formulare C. 3. Aus dem Verfütterungs - Ausweise nach dem Formulare D. 4. Aus dem auswärtigen Protocolle nach dem Formulare E. 5. Aus der Monturs - Abgangs -Consignation nach dem Formulare G. b. Aus dem Caffa-Journale nach dem Formulare H. 7. Aus der Hauptberechnung nach dem Formulare I, mit a) dem Recrutirungs- 1 ^ . > Gelder-Auswelse» b) » Remontuungs- j XLIX. Hauptstück. III. Abschnitt.