Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Von der Rechnungsrichtigkeit des Militär-Fuhrwesens-Corps. 117 c) der Vorspanns Consignation; d) » Schlafkreuzer - und Quartier - Gelder - Confignation; e) » Consignation über die Medaillen-Zulage; f) » Consignation über die besonderen Vorschüsse; g) » Material - Ankaufs - Consignation; h) » Constgnarion über die besonderen Auslagen. Weil sich mit dieser Art V e r r e ch n u n g s g e l d e r so verschieden benommen wird, f@ findet man sich bemüssiget, eine Auseinandersetzung derselben punktweise in Nachfolgendem aufzustellen: istens: Gibt das Formular U an die Hand, wie der monathlich zu versa ssende Extra- Gelder-Aus weis, Nt'ihmlich wie darin der Ankauf neuer Sorten und die v e r- schiedenen Reparaturen sowohl in Rücksicht des Materials als auch des Geldes, be­handelt und verrechnet werden sollen. Diejenigen Divisionen und Commanden, die in loco zur Dienstleistung stehen, wo ein diesseitiges Depot anwesend ist, haben gar nichts anzukaufen nothwendig, sondern ihr mo- nathliches Erforderniß muß in natura aus dem Depot gegen Quittung erhoben werden. Diejenigen, welche nur etwas entfernt, und jene, die ganz weit von einem Corps-De­pot entlegen sind, haben von dem Posto-Commando die Erlaubnißeinzuhohlen, wie viel, und welche Artikel sie selbst anschaffen dürfen. Aller Ankauf neuer Sorten, wie sie in den Material-Rechnungen benennet sind, muß so, wie das ersterwähnte Formular zeiget, in Empfang genommen werden, und die Quit­tungen sind in dem monathlichen Ausweise so in der Ordnung nach einander zu setzen, daß man aus denselben gleich ersehen kann, wieviel an Eisen- und Nägelsorten, an, Ma­terialien, Wagenholz und so fort; wie viel an den verschiedenen Arbeiten, und sonst in einem jeden Monathe gekaufet, und an barem Gelde ausgegeben worden ist; und wenn z. B. in ei­ner Quittung Hufeisen, Wagnerholz-Theile und Requisiten, und nebst diesen auch eine Repara­tur enthalten wäre, so werden dergleichen Quittungen bey den Eisen - und Nagelsorten nummerirt, beym Wagnerholze, bey Requisiten und bey den Arbeiten allegrrt, das ist: sich auf die Nummer bezogen, wo die Quittung am ersten zuliegt. Es bestehet zwar von jeher der Befehl, daß jede Division und jedes Commando ihre abzuschickenden Transporte mit Hufeisen, Nägeln, Wagenschmier, Strängen rc. vomDivisions- Vorrathe auf so lange versehen sollen, damit sie während des Marsches nichts zu kaufen noth­wendig haben; allein da doch mehrere Fälle eintreten, daß während des Marsches eine klei­ne Aushülfe anzukaufen dringend nothwendig wird, so ist bey solchen Schmied-und Wag­ner-Dokumenten zu beobachten, daß, wenn es z. B. in denselben heißt: 10 Stück Hufei­sen sammt den Nägeln und dem Aufschlaglohne, oder eine Deichselstange sammt dem Ein- zieherlohne, oder eine neue Achse mit neuen Achseblecheisen belegt, kostet so und so viel: so sind dergleichen neue Theile Nicht in Empfang zu nehmen, sondern nur als Reparatur zu betrachten, und es können nur solche Theile in Empfang kommen, die in größerer Anzahl augeschaffr worden sind, und wo es ausdrücklich in den Quittungen enthalten ist, was Ein Stück ohne Arbeitslohn kostet. ütens: So viel Quittungen, als von Einer Gattung Ankauf oder Arbeit Vor­kommen, werden alle hinter einander gesetzt, damit man im summarischen Geldbeträge die ganze Summe ersieht, wie viel an diesem oder jenem Ankäufe oder an der Arbeit im gan­zen Monathe verausgabt worden ist. In jeder dieser Quittungen muß im Id est der Ankauf oder die Arbeit, und der be­zahlte Geldbetrag, was für jeden Theil bezahlt worden ist, specifi'sch ausgewiesen, von dem betreffenden Handwerksmanne unterschrieben, und von der Ortsobrigkeit coramisirt seyn. In jenen Ausstellungs-Stationen, wo ein commiffariatischer, elnVerpflegs-oder Audi«

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